Bei den Hochschulwahlen werden die Vertreter*innen in vielen Gremien der Uni gewählt.

Wer wählt und wann?

Es gibt vier verschiedene Gruppen an der Uni, die alle Vertreter*innen aus ihrer Gruppe in Gremien wählen:

  • Hochschullehrer*innen (d.h. insbesondere Profs)
  • Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen und Promovierende
  • Wissenschafts- und kunststützendes Personal
  • Studierende

Studierende dürfen aber nur die Studierendenvertretung wählen, wenn sie an der Uni weniger als zehn Stunden die Woche arbeiten, sonst fallen sie in eine andere Gruppe.

Wir Studierenden wählen unsere Vertretung jährlich, alle anderen Gruppen alle zwei Jahre. Die Wahl findet üblicherweise im Juni statt, während die neue Amtszeit dann am 1. Oktober beginnt.

Alle wesentlichen Informationen und Fristen sind auf der entsprechenden Seite der Uni zu finden.

Wer wird gewählt?

Studierende wählen drei verschiedene Gremien direkt:

  • 16 Leute über Listen in den Studentischen Konvent
  • die beiden studentischen Vertreter*innen in der Erweiterten Universitätsleitung, die durch ihr Amt auch Teil des Konvents sind
  • die beiden Vertreter*innen im Fakultätsrat ihrer Fakultät. Sie sind beide auch Teil des Konvents. In der Medizin-Fakultät werden doppelt so viele Vertreter*innen in den Fakultätsrat gewählt, im Konvent sind aber dennoch nur zwei.

Weitere Ämter in der Studierendenvertretung werden nicht direkt von den Studierenden bei der Hochschulwahl gewählt, sondern i.d.R. vom Konvent. Dies sind z.B. AStA, Ältestenrat oder die Delegation zum Landesstudierendenrat.


Wie wird gewählt?

Da drei Gremien gewählt werden, gibt es auch drei Stimmzettel. Für den Fakultätsrat tritt oft nur eine Liste an, bei EULe und Konvent fast immer mehrere. Dabei hat man jeweils so viele Stimmen, wie Vertreter*innen in das Gremium gewählt werden (analog zu oben 16, 2, 2). Diese dürfen aber nur innerhalb einer einzigen Liste vergeben werden.

Während es aus Pandemiegründen zwischen 2020 und 2022 Briefwahl gab, ist die Wahl regulär vor Ort in den Wahllokalen. Wo euer Wahllokal ist, steht auf eurer Wahlbenachrichtigung. Anders als z.B. bei Bundes- oder Landtagswahl bekommt ihr dieses aber nicht zugeschickt, sondern ihr findet es in eurem VIBS-Portal. Ihr benötigt eure Wahlbenachrichtigung aber nicht zum Wählen, denn ihr solltet bereits auf den entsprechenden Listen eurer Fakultät stehen. Außerdem braucht ihr nicht nachschauen, wenn ihr eure Fakultät kennt, denn dort sollte das Wahllokal gut ausgeschildert sein. Achtung: Wenn ihr z.B. Lehramt studiert, könntet ihr in einer von mehreren Fakultäten sein.


Wie trete ich bei einer Wahl an?

An den Hochschulwahlen treten keine Einzelpersonen an, sondern Listen. Dabei könnt ihr an eurer Fakultät für den Fakultätsrat, gesamtuniversitär für den Studentischen Konvent und gesamtuniversitär für die Erweiterte Universitätsleitung antreten. Auf der Seite für die Hochschulwahlen findet ihr alle Dokumente und Fristen finden. Im Falle eines Widerspruchs sind die Informationen dort korrekt, nicht hier. Dies soll nur einen Überblick geben. 

Schritt 1:

Ihr entscheidet euch, mit einer Liste anzutreten. Nun fangt ihr mit dem Formular Formblatt für Wahlvorschläge an. Zuerst wählt ihr aus, dass ihr für die Gruppe der Studierenden kandidiert. Nun wählt ihr aus, für welches Gremium die Liste antritt. Nun braucht ihr noch einen Namen. 

Eine Liste kann nur für ein Gremium antreten. Eine Person kann für mehrere Gremien antreten, aber jeweils nur auf einer einzigen Liste.

Schritt 2:

Eure Liste braucht Menschen, die sie unterstützen. Diese dürfen auch selbst auf der Liste stehen, müssen aber wahlberechtigt sein. Diese müssen die Unterstützererklärung unterschreiben. Für EULe und Konvent sind 10 Unterschriften notwendig, für den Fakultätsrat 5 Menschen.

Schritt 3:

Nun braucht es noch Menschen, die kandidieren! Sprecht mit eurem Umfeld und überzeugt sie zu kandidieren. Sie müssen die Einverständniserklärung unterschreiben.

Schritt 4:

Wenn ihr genug Kandidierende habt, befüllt die Liste mit ihnen! Die Reihenfolge ist hier insofern relevant, dass Personen weiter oben mehr Stimmen bekommen. Letztendlich entscheidend für die Reihenfolge ist aber die Zahl der Stimmen.

Schritt 5:

Reicht die Dokumente gesammelt und fristgerecht ein!

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