Der Ältestenrat ist das neutrale Schlichtungsorgan der Studierendenvertretung gemäß §17 Abs. 7 der Grundordnung.
Mitglieder
Der Ältestenrat hat fünf Mitglieder, die vom Studentischen Konvent mit einer 2/3-Mehrheit gewählt werden. Früher war die Amtszeit unbeschränkt, inzwischen ist sie zwei Jahre ab Wahlzeitpunkt. Die Mitglieder sollen ehemalige Mitglieder der Studierendenvertretung sein. Mitglieder können nicht gleichzeitig Teil des Konvents, des Fachschaftenrates, der (gewählten) Fachschaftsvertretungen, des AStA oder der studentischen Mitverwaltung (z.B. Kommissionsmitglieder) sein. Eine Wahl bedeutet in diesem Fall den automatischen Austritt aus dem vorherigen Gremium.
Befugnisse
uneingeschränktes Informationsrecht
Rederecht in jeder Sitzung des Studentischen Konvents und des AStA
Überwachung von Wahlen im Hinblick auf die allgemeinen Wahlgrundsätze.