Die Erweiterte Universitätsleitung ist das höchste beschlussfasende Gremium unserer Universität. Sie hat 24 Mitglieder, davon zwei studentische Vertreter*innen.
Mitglieder
- Der*die Präsident*in der Uni. Er*sie leitet die Sitzungen
- Drei Vizepräsident*innen
- Der*die Kanzler*in
- Die acht Dekan*innen aller Fakultäten
- Sechs Hochschullehrer*innen (d.h. i.d.R. Professor*innen), die bei der Hochschulwahl gewählt werden. Da es acht Fakultäten gibt und dies nicht aufgeht, werden sie von verschiedenen Fakultätsgruppen gewählt:
- KThF + PhilSoz + PhilHist
- WiWi + Jura
- MNTF + FAI
- Med
- KThF + PhilSoz + PhilHist + Jura
- MNTF + FAI + WiWi
- Ein*e Vertreter*in des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals sowie der Promovierenden, bei der Hochschulwahl gewählt
- Ein*e Vertreter*in des wissenschafts- und kunststützenden Personals, bei der Hochschulwahl gewählt
- Zwei Vertreter*innen der Studierenden, bei der Hochschulwahl gewählt
- Der*die Frauenbeauftragte
Aufgaben
- Beschluss gesamtuniversitärer oder fakultäts-/fachbezogener Verordnungen (z.B. Prüfungsordnungen, Grundordnung)
- Berichte: regelmäßige oder zu besonderen Themen/Ereignissen
- Beratung des Hochschulentwicklungsplans
- Beschluss des gesamtuniversitären Haushalts
Die aktuellen Mitglieder stehen auf der Webseite.