Der StuRa ist die gewählte Studierendenvertretung in einer Fakultät. Gewählt wird sie bei der Hochschulwahl. Die beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen bekommen, sind Teil des Studentischen Konvents und Fakultätsrats. In der Medizin sind die ersten vier Personen Teil des Fakultätsrats. Die sieben Personen mit den meisten Stimmen bilden den StuRa. Hat die Fakultät mehr als 2000 Studierende, wächst der StuRa um eine Person je anfangene 1000 Studierende um eins.

Die Regelungen finden sich in §17 Abs. 5 der Grundordnung.


Je nach Fakultät sind StuRa und Fachschaften teilweise de facto deckungsgleich, oder auch nicht. Insbesondere bei kleinen Fakultäten tritt i.d.R. nur eine Liste an, die Fachschaftsliste, sodass alle Leute im StuRa gleichzeitig Teil der Fachschaft sind. Dies muss aber nicht der Fall sein.

Achtung Verwechslungsgefahr: Die Grundordnung kennt als "Fachschaftsvertretung" nur den StuRa. "Fachschaften" als Selbstbezeichnung und im allgemeinen Sprachgebrauch sind kein offizielles Gremium, weshalb diese teilweise als Verein organisiert sind.



Liste aller StuRas

FakultätWebseiteBüro
Medizinische FakultätMedizin
Katholisch-Theologische FakultätKThFD-4153
Juristische FakultätJuraH-1014
Wirtschaftswissenschaftliche FakultätWiwiJ-1442
Philosophisch-Sozialwissenschaftliche FakultätPhilSozD-3507
Philologisch-Historische FakultätPhilHistD-2124
Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technische FakultätMNTF
Fakultät für Angewandte InformatikFAIN-1007

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