Der Vorstand ist das leitende Organ des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und verantwortlich für die Planung zukünftiger politischer und organisatorischer Maßnahmen sowie als Kommunikationsschnittstelle.

Der AStA-Vorstand besteht aus sechs Vertreter*innen, von denen jeweils drei durch den Konvent sowie drei durch den Fachschaftenrat gewählt werden. Zwei der Vorstandsmitglieder sind in der Geschäftsführung und haben somit die Aufgabe, die Finanzen der fakultätsübergreifenden Studierendenvertretung zu verwalten.

Er unterstützt die Tätigkeiten der einzelnen Referate durch die Abrechnung der Finanzen (Geschäftsführung) sowie durch die Leitung der gemeinsamen Sitzungen (Vorsitz). Auch ist der Vorstand für die Koordination referatsübergreifender Tätigkeiten wie die Begrüßung der Erstsemester oder die Organisation von Ständen zur öffentlichen Präsentation zuständig.

Generell übernimmt der Vorstand die Repräsentation nach außen und vertritt den AStA in Kooperation mit dem hochschulpolitischen Referat beim Landesstudierendenrat. Dort treffen sich alle bayerischen StuVen an unterschiedlichen Hochschulstandorten und tauschen sich über aktuelle hochschulpolitische Themen aus.

Des Weiteren fungiert der Vorstand als Schnittstelle zwischen den einzelnen Referaten, dem Konventspräsidium und der Universität/Universitätsleitung und gibt Auskunft über geplante Aktionen und politische Entscheidungen des Gremiums.

Erreichen könnt ihr den Vorstand unter vorstand@asta.uni-augsburg.de

1.1. Aufgaben des Vorstands

  • Planung politischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Leitung der gemeinsamen Sitzungen
  • Repräsentation des AStA nach außen
  • Vernetzungsarbeit
  • Schnittstelle zwischen den Referaten, dem Konventspräsidium und der Universität(sleitung)

1.2. Aufgaben der Geschäftsführung

  • Faire Verteilung der Finanzmittel auf die Referate

  • Kontrolle und Abwicklung von Zahlungen

  • Vorstellung der getätigten oder geplanten Ausgaben gegenüber dem Konvent oder Vorstand

  • Ansprechpersonen für das Sekretariat
    • Aufgabenverteilung
    • Einstellungsverfahren
    • Urlaube und Krankmeldungen
    • Absprache der Arbeits- und Öffnungszeiten
  • Stimmberechtigt in der überfakultären Studienzuschussmittelkommission

Der Vorstand entsendet zwei seiner Mitglieder in die Geschäftsführung. Diese sind dafür zuständig, die Finanzen des Allgemeinen Studierendenausschusses im Blick zu behalten. Neben einem Haushaltsplan, der im gesamten AStA erarbeitet wird, sind die zwei Personen zeichnungsberechtigt und dafür zuständig, eingehende Rechnungen zu bearbeiten, Kostenvorschläge zu prüfen und dürfen mögliche Anschaffungen zu bestätigen. Die Geschäftsführung hat hierbei stetig die Aufgaben der Studierendenvertretung im Blick, die sich unter anderem aus der Grundordnung der Universität Augsburg und dem Hochschulgesetz ergeben. Zudem sind diese Personen in der Vergaberunde für Studienkompensationsmittel, als Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden, vertreten.


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