05.05.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen dringend darauf hin, dass alle baulichen Maßnahmen – auch kleine Eingriffe – nicht eigenständig durchgeführt oder beauftragt werden dürfen.
Hierzu zählen insbesondere , aber nicht ausschließlich:
- Bohrungen in Wände, Decken oder Böden
- Montagearbeiten an den Wänden etc. (z. B. Regale, Whiteboards, Monitore)
- Veränderungen an Türen, Bodenbelägen oder Wandverkleidungen
- Eingriffe in haustechnische Anlagen (Elektro, IT, Sanitär)
- Umbauten oder Versetzen fest verbundener Raumelemente (Küchen, Einbauschränke, Wände etc.)
Sämtliche Maßnahmen sind ausschließlich über die ZA 4 zu beantragen, um Sicherheitsvorgaben, bauliche Standards und Schadstoffschutz sicherzustellen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass das Rundschreiben zum Umgang mit asbesthaltigen Bauteilen weiterhin uneingeschränkt gilt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Zentralabteilung 4 – Immobilien
Baumanagement München
