Auf Antrag der Fakultät für Medizin kann der Präsident der Technischen Universität München Privatdozenten und Privatdozentinnen nach sechsjähriger Tätigkeit als Hochschullehrer oder Hochschullehrerin zum außerplanmäßigen Professor oder zur außerplanmäßigen Professorin bestellen, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind (Richtlinien). Die Sechsjahresfrist kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen auf bis zu vier Jahre verkürzt werden (Kriterien für eine vorzeitige apl. Professor).

Für die Prüfung der Anträge ist die von der Fakultät eingesetzte „Ständige apl. Kommission“ zuständig. Mitglieder dieser Kommission sind:

  • Prof. Dr. Wolfgang Weber (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Jürgen Gschwend
  • Prof. Dr. Ulrike Protzer
  • Prof. Dr. Gabriele Multhoff
  • Prof. Dr. Stefan Thorban
  • Prof. Dr. Vanadin Seifert-Klauss (Frauenbeauftragte)
  • Friedrich Caroli (Studentenvertreter)


Zur Eröffnung des Verfahrens zur Erlangung einer außerplanmäßigen Professur ist ein formaler Antrag an das Dekanat der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München zu richten (Formular). Dem Antrag ist ein Lebenslauf, eine Publikationsliste (gemäß Vorlage), eine Auflistung der in Meditum dokumentierten Lehrleistung und eine Aufstellung der Vortragstätigkeit beizufügen.


Umhabilitation mit gleichzeitiger Ernennung zur außerplanmäßigen Professur

Diese Anträge werden auch von der ständigen apl. Kommission geprüft:


Bei Fragen steht Ihnen Barbara Kircher  gerne zur Verfügung.

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