engl.: general cargo

Als Stückgut bezeichnet man Fördergüter, die bei Transport-, Umschlags- und Lagervorgängen als Einzelstücke behandelt werden, z.B. Kisten, Säcke, verpackte Maschinen- oder Anlagenteile, Fässer, Getränkekästen oder mehrere Getränkekästen auf einer Palette. Mehrere Stückgüter auf einer Palette werden meist mit einer Ladungssicherung wie beispielsweise einer Stretchfolienumhüllung gegen das Auseinanderfallen gesichert. Kein Stückgut sind beispielsweise Gase oder Flüssigkeiten, die ohne eigenen Behälter in die Transportfahrzeuge gepumpt werden. Sand, Erze, Kohle, Getreide und vergleichbare Feststoffe in unverpackter Form gelten als Massen- bzw. Schüttgut.

Kenngrößen von Stückgütern:

Maße:

Länge, Breite, Höhe, Gewicht

Form:

kubisch, stangenförmig, glatte oder gerippte Bodenfläche

sonstige Eigenschaften:

sperrig, zerbrechlich, stapelbar, temperaturempfindlich

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