UAV-Flüge an der TUM durch externe Personen/Dienstleister werden nur in begründeten Fällen genehmigt. Dies sind beispielsweise UAV-Flüge im Auftrag der TUM Pressestelle oder Testflüge zu Forschungszwecken im Auftrag eines betreuenden Lehrstuhls. Alle UAV-Flüge externer Personen müssen im Vorfeld angemeldet und vom UAV-Beauftragten genehmigt werden.

Für den Aufstieg eines UAV auf den Liegenschaften der Technischen Universität München

  1. benötigen Sie die Dreh- und Fotogenehmigung.
  2. benötigen Sie eine Start- und Landeerlaubnis vom UAV-Beauftragten der TUM.




TUM UAV Fernbedienung

Für Studenten der TUM sowie für externe Promovierende gelten die gleichen Bedingungen wie für TUM-externe UAV-Piloten. Ausnahme: Sie fliegen im Auftrag eines Lehrstuhls. In diesem Fall erfolgt die Abwicklung über den zuständigen TUM-Mitarbeiter unter UAV für interne Piloten.

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