Bei UAV-Einsätzen zum Zweck der Erstellung von Bild- und Videomaterial ist ein grundsätzliches Einverständnis des Corporate Communication Center (CCC) der TUM Voraussetzung für die Erteilung der Start-/Lande-/Überflugerlaubnis. Kontaktieren Sie dafür bitte das CCC. Die Beantragung der Drehgenehmigung und der Aufstiegserlaubnis kann parallel erfolgen. Wichtig ist, dass am Flugtag alle Genehmigungen vorliegen.
Nach Erteilung der Start-/Lande-/Überflugerlaubnis durch den UAV-Beauftragten und ggf. Klärung weiterer offener Fragen stellt das CCC für journalistische Drehs die finale Drehgenehmigung aus. Diese wird schriftlich erteilt. Führen Sie die Drehgenehmigung beim Flug mit. Unter Umständen kann im Anschluss auch eine Freigabe des Materials durch das CCC erforderlich sein.
Beim Einsatz von UAVs gilt keine Panoramafreiheit.