Die Start-/Lande-/Überflugerlaubnis für UAV wird an der TUM vom UAV-Beauftragten erteilt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Freigabe in der Regel innerhalb von einer Woche.
Nach der Abgabe der Erklärung erhalten Sie vom UAV-Beauftragten eine Email zur Bestätigung. Die Start-/Lande-/Überflugerlaubnis weisen Sie durch Ihr unterschriebenes Original in Verbindung mit der Bestätigungsemail des UAV-Beauftragten nach. Führen Sie beide Dokumente sowie alle weiteren relevanten Unterlagen beim Flug mit sich.
Hinweis: Alle Campusse der TUM liegen innerorts - wir erwarten für alle Missionen an der TUM den Kenntnisnachweis A2 unabhängig vom MTOW (auch für die DJI Avata oder Mini Serie). Der Nachweis A1/A3 reicht nicht aus.