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Allgemeines

Grammarly ist ein US-amerikanischer Dienst zur grammatikalischen Prüfung englischsprachiger Texte.

Grammarly wird dabei insbesondere für den Feinschliff von Manuskripten u.ä. als Werkzeug und Unterstützung im Sinne eines Lektorats als sinnvoll und nützlich angesehen.

Hierfür stehen neben einem browserbasierten Zugriff auch diverse Addins für gängige Programme zur Verfügung.

Mit Grammarly GO steht zusätzlich eine generative KI-Unterstützung zur Verfügung, die für alle TUM-Angehörigen aktiviert ist.

Nutzung

Grammarly steht für alle TUM Angehörigen zur Verfügung. Der Login erfolgt mittels TUM-Login direkt auf der Grammarly-Website durch Eingabe einer @tum.de E-Mail Adresse als Benutzername oder über den Direkt-Link zum TUM Login.

Sofern bereits ein selbst registrierter Account mit TUM-Mailadresse bestand, muss dieser entweder gelöscht oder alternativ eine andere TUM-Mailadresse (wie go42tum@mytum.de) zum Login verwendet werden.

Nach der erfolgreichen Testphase und Evaluation wurde die Lizenz nun bis 04/2026 verlängert. Eine weitere Verlängerung bis 04/2028 ist möglich und wird zu gegebener Zeit evaluiert.

Unerlaubtes Hilfsmittel für Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen sind durch die zu prüfende Person selbst zu erbringen. Daran fehlt es nicht nur, wenn die Leistung durch eine andere Person erbracht wird, sondern auch, wenn sich die Leistungserbringung darin erschöpft, dass eine Lösung durch ein KI-Tool generiert wird. Eine Erstellung von Text oder gar von Inhalten durch Grammarly ist im Rahmen von Prüfungsleistungen daher nicht zulässig. Es muss jederzeit sichergestellt und klar sein, dass der bearbeitete Text die eigene Leistung darstellt. Die Verantwortung für den Text und seinen Inhalt verbleibt daher selbstverständlich bei den Autoren.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, inwieweit KI-Tools als Hilfsmittel zulässig sind. Bei Prüfungen, die nicht unter Aufsicht geschrieben werden, wird dem Prüfungsformat entsprechend davon ausgegangen, dass – vorbehaltlich einer ausdrücklich anderen Festlegung durch die Prüfenden – alle verfügbaren Hilfsmittel herangezogen werden dürfen, um die Aufgabenstellung selbst zu lösen, z.B. durch Literaturrecherche etc. Grammarly wird in diesem Sinne für diese Form der Prüfung als stets zulässiges Hilfsmittel bewertet, soweit es nicht eine eigene Leistung ersetzt, sondern den nach dem aktuellen Stand der Technik regulär verfügbaren Rahmen an benutzerfreundlicher Arbeitshilfen repräsentiert. Ist Prüfungsgegenstand die eigene treffsichere englische Sprach- und Ausdruckskompetenz, sollte das Prüfungsformat der beaufsichtigten Prüfung gewählt werden.

Ausführlichere Informationen für Promovierende zur Nutzung, insbesondere im Kontext von Prüfungsleistungen werden aktuell erarbeitet

Grammarly und ShareLaTeX

 In ShareLaTeX @ TUM ist die Verwendung von Grammarly mittels der Grammarly Browser Extension möglich, siehe https://sharelatex.tum.de/learn/how-to/Use_Grammarly_with_Overleaf 

Grammarly auf dem TUM-PC

Die Grammarly Desktop App kann als paketierte Software im MWN Teiladminportal zugewiesen und anschließend auf TUM-PCs über das Softwarecenter installiert werden.

Datenschutz

Grammarly sichert zu, in der zur Verfügung stehenden Lizenz keine Speicherung der analysierten Texte vorzunehmen. Ausnahme sind Texte, die im eigenen Account zur persönlichen Verwendung abgespeichert werden. Diese werden jedoch nicht zur weiteren Auswertung und als Vorschläge für andere Nutzer verwendet.

Die Details zur Nutzung können im vereinbarten DPA eingesehen werden:

Grammarly Data Privacy Addendum

Löschung von Accounts

Inaktive Accounts werden nach sechs Monaten automatisch aus dem Abonnement der TUM entfernt und in kostenlose Accounts umgewandelt.

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2 Kommentare

  1. Ich habe Grammarly sehr gerne benutzt, auch schon bevor ich an der TUM war. Ist schon entschieden wie es hier weitergeht?

    1. Alex Braun sagt:

      Nach der sehr positiven Evaluation und erfolgreicher EU-weiter Ausschreibung konnten wir die Lizenz nun bis min. 04/2026 verlängern.