Das Habilitationsvorhaben an der TUM School of Medicine and Health der Technischen Universität München ist ein wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bayerischen Hochschulgesetz und in der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Habilitationsordnung der Technischen Universität München (HabilO).

Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis. Voraussetzung für eine Habilitation ist eine abgeschlossene Promotion.

Informationen über den Ablauf einer Habilitation an der TUM School of Medicine and Health der Technischen Universität München können Sie den Richtlinien entnehmen. Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen Barbara Mölter  zur Verfügung.
 

Unterlagen für Habilitationen nach der neuen Habilitationsordnung:



1.1.1. Habilitationskolloquien: Terminübersicht 

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