- Erstellt von Renate Hauer, zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2026 Lesedauer: 3 Minute(n)
AKTUELLES
05. Mai 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen dringend darauf hin, dass alle baulichen Maßnahmen – auch kleine Eingriffe – nicht eigenständig durchgeführt oder beauftragt werden dürfen. Hierzu zählen insbesondere , aber nicht ausschließlich:
- Bohrungen in Wände, Decken oder Böden
- Montagearbeiten an den Wänden etc. (z. B. Regale, Whiteboards, Monitore)
- Veränderungen an Türen, Bodenbelägen oder Wandverkleidungen
- Eingriffe in haustechnische Anlagen (Elektro, IT, Sanitär)
- Umbauten oder Versetzen fest verbundener Raumelemente (Küchen, Einbauschränke, Wände etc.)
Sämtliche Maßnahmen sind ausschließlich über die ZA 4 zu beantragen, um Sicherheitsvorgaben, bauliche Standards und Schadstoffschutz sicherzustellen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass das Rundschreiben zum Umgang mit asbesthaltigen Bauteilen weiterhin uneingeschränkt gilt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Zentralabteilung 4 – Immobilien
Baumanagement München
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Dear Sir or Madam,
We would like to strongly emphasize that no construction work—including minor alterations—may be carried out or commissioned on your own. This includes, in particular, but is not limited to:
- Drilling into walls, ceilings, or floors
- Installation work on walls, etc. (e.g., shelves, whiteboards, monitors)
- Modifications to doors, floor coverings, or wall coverings
- Interventions in building services (electrical, IT, plumbing)
- Alterations or relocation of permanently fixed room elements (kitchens, built-in cabinets, walls, etc.)
All such measures must be requested exclusively through Department 4 to ensure compliance with safety regulations, building standards, and protection against hazardous substances.
Please also note that the circular regarding the handling of asbestos-containing building materials remains fully in effect.
Thank you for your cooperation.
Central Department 4 – Real Estate
Baumanagement Munich
(Translation with DeepL)
AKTUELLES
5. März 2026
Info Brandschutz Anmietung Augustenstraße 40
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
die Baugenehmigung Ihrer Einheit wurde als Großraum-/Kombibüro erteilt. Daher müssen aus brandschutzrechtlichen Gründen durchgehend freie Sichtverbindungen zwischen den Büroräumen und den angrenzenden Bereichen bestehen. Entsprechend dürfen die baurechtlich vorgeschriebenen Glasflächen nicht verhängt, verdeckt, zugestellt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den geltenden Vorschriften, z. B. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie der Landesbauordnung.
Wir bitten um dringende Beachtung dieser Anforderungen und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Vielen Dank!
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Fire safety information Rental Augustenstraße 40
Dear users,
the building permit for your unit was issued for an open-plan/combined office. For fire safety reasons, there must therefore be unobstructed sightlines between the office spaces and the adjacent areas. Accordingly, the glass surfaces required by building regulations must not be covered, concealed, obstructed, or impaired in any other way.
Further information can be found in the applicable regulations, e.g., the Workplace Ordinance (ArbStättV), the Technical Rules for Workplaces (ASR), and the State Building Code.
We kindly ask you to comply with these requirements and thank you for your understanding and cooperation.
Thank you very much!
(Translation with DeepL)
| Gebäude-ID | 01-29-2912 |
|---|---|
| Adresse | Augustenstraße 40, 80333 München |
| Lageplan | NavigaTUM |
| Zuständiges Gebäudemanagement | Gebäudemanagement München |
| Kontakt zum Gebäudemanagement | TUMonline |
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