Clever unterwegs: Mit Bus, Bahn und Rad. Und wenn’s das Auto sein muss – Campus-Parkplatz, bitte!



Verkehrsberuhigung ab 3. November 2025 – für ein sicheres Miteinander

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Studierende,

ab Montag, dem 3. November 2025, werden die Emil-Ramann-Straße und das Maximus-von-Imhof-Forum als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen – gut sichtbar durch die Verkehrszeichen 325.1 (Beginn) und 325.2 (Ende).

Hier finden Sie den ausführlichen Beitrag


Am Campus Weihenstephan stehen nur eine eingeschränkte Zahl an Parkplätzen zur Verfügung. Diese sind der Nutzung durch die Mitarbeiter:innen, Studierenden, Dienstleister und Besucher vorbehalten.

Bitte nutzen Sie, wenn irgend möglich, die hervorragende Anbindung durch den ÖPNV.

Zum Abstellen von KFZ dürfen NUR die ausgewiesenen Parkplätze genutzt werden, wie in der Hausordnung

der TUM (§3 Abs.12) beschrieben. Halten Sie unbedingt die Feuerwehranfahrzonen frei!

Die Nutzung der Parkplätze ist auf Personenkraftwagen beschränkt. (Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen 1048-10 - siehe Abbildung rechts)

Eine dauerhafte Belegung von Parkplätzen ist nicht gestattet.

Hinweis:
Auf den Parkplätzen P35, P36, P73 und P73a sind regelmäßig auch bei hohem Bedarf noch Plätze zu finden. Die Gehzeiten zu den Gebäuden auf dem Campus sind nur unwesentlich länger.

Steht Ihr Auto nicht mehr dort, wo es Sie es abgestellt haben, können Sie den neuen Standort unter der oben angegebenen Nummer oder bei der örtlichen Polizeidienststelle in Erfahrung bringen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gebäudemanagement Campus Weihenstephan

1.1.1. E-Ladesäulen finden Sie hier:







 



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