Als Ersatz für die mit Ende des Studienjahres 2012/13 weggefallenen Studiengebühren erhalten die bayerischen Universitäten und Hochschulen seit dem 01.10.2013 Studienzuschüsse vom Freistaat Bayern. Diese sind auch als Kompensationsmittel bekannt. Bei uns ist die Verteilung in der Studienzuschussatzung geregelt.

25% der zugewiesenen Mittel werden auf gesamtuniversitärer Ebene verteilt. Darüber entscheidet eine Kommission, die aus zwei Mitgliedern der Universitätsleitung sowie den beiden Mitgliedern der AStA-Geschäftsführung.



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