Info

Die RZ-Benutzerkennung oder RZ-Kennung ist der universelle Account für alle vom Rechenzentrum betriebenen Dienste, wie Digicampus, das WLAN-Netz 'eduroam', der E-Mail/Webmail Dienst oder das CFS. Sie dient zudem als Login für die Computer der Universität, insbesondere die der CIP-Pools. Auch andere Onlinedienste der Fakultäten verwenden, wenn möglich, die RZ-Kennung zur Anmeldung. Dank Diensten wie Shibboleth und damit der DFN-AAI und eduGAIN kann man sich mit der RZ-Kennung auch gegenüber externen Diensten wie z.B. Zoom oder DFNConf sicher authentifizieren ohne gesondert Accounts bei diesen Dienstleistern anlegen zu müssen.

Die Kennung besteht aus einer variablen, maschinell erzeugten Kombination aus Vor- und Nachname, evtl. mit einer angehängten Nummer. Sie ist eindeutig und kann nicht geändert werden.

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Studierende

Die Kennung wird mit der (ersten) Immatrikulation erstellt und zum Abruf im VIBS-Portal bereitgestellt. Die Kennung verlängert sich automatisch mit jedem Semester, wird zum Exmatrikulationsdatum gesperrt und 6 Monate später endgültig gelöscht.

Beschäftigte

Personen, die über die Personalverwaltung (VIVA) als Beschäftigte der Uni Augsburg geführt werden (i.d.R. also auch Lehrbeauftragte), erhalten mit Dienstantritt ihre Kennung vom zuständigen DV-Betreuer. Je nach Bereich übergibt dieser die initialen Zugangsdaten auch an das zuständige Sekretariat. Die Gültigkeit der Kennung entspricht der Vertragslaufzeit. Mit dem Erreichen des Vertragsendes beginnt eine Übergangsfrist von 6 Wochen, in denen die Kennung noch aktiv bleibt. Anschließend wird die Kennung deaktiviert und weitere sechs Monate nach der Sperrung gelöscht.

(Sonstige) Gäste

Gäste, etwa Gastdozierende oder nicht eingeschriebene Promovierende, müssen Ihre Kennung aktiv (über den betreuenden Lehrstuhl/Abteilung) beim DV-Betreuer beantragen. Die Gültigkeit muss regelmäßig verlängert werden und läuft meist bis zum Ende des Semesters. Wird die Kennung nicht verlängert, wird sie zum Enddatum gesperrt und 6 Monate später gelöscht.

Gasthörende/Frühstudierende

Gasthörerende und Frühstudierende erhalten Ihre Kennung vom Beratungs- und Servicezentrum (ZEBRA) gegen Vorlage des Gasthörer- bzw. Frühstudierenden-Ausweises. Die Kennung muss aktiv jedes Semester durch Vorlage des Ausweises im ZEBRA verlängert werden. Mit dem Gastende erlischt die Gültigkeit der Kennung. Sie wird 6 Monate später automatisch gelöscht.