Die Grundordnung der Uni legt in §17 Abs. 6 das höchste beschlussfassende Organ der Studierenden fest: Die studentische Vollversammlung, im Folgenden VV abgekürzt.

Häufigkeit

Die VV wird mindestens einmal in jedem Semester von AStA, Konventsvorsitz und den Fachschaftsvertretungen organisiert und einberufen. Abgesehen von dieser regulären VV gibt es mehrere Möglichkeiten, wie eine außerordentliche VV zustande kommen kann: Diese wird einberufen auf Verlangen von 7% aller Studierenden (ca. 1400 Leute), einem Drittel der Mitglieder des Studentischen Konvents oder durch einen AStA-Beschluss.

Beschlussfähigkeit und Beschlüsse

Um beschlussfähig zu sein, müssen 5% aller Studierenden anwesend sein, also ca. 1000 Leute. Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, ist die VV das höchste Organ der Studierenden. Dies bedeutet, dass sie Beschlüsse von Konvent und AStA aufheben oder ändern kann. Die Beschlüsse einer beschlussfähigen VV sind zwar aussagekräftiger als die des Konvents, haben aber auch nur bei den gleichen Themen Verbindlichkeit. Beispielsweise kann eine VV zwar auch Dinge von der Unileitung fordern, dies bleibt aber ein Wunsch bzw. eine Empfehlung.

Ablauf

Die Sitzungsleitung hat der*die Vorsitzende des Konvents. Anfangs wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Ist diese nicht gegeben, wird aus der VV ein Diskussionsforum. Dieses kann dennoch Meinungsbilder erheben. Außerdem ist es ein gutes Forum, um mit vielen Studierenden über Vorgänge und Probleme an der Uni zu reden.

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