In Deutschland gibt es ein Qualitätssiegel für Studiengänge, die Akkreditierung. Diese wird vom bundesweiten Akkreditierungsrat verliehen, die dabei entstehenden Akkreditierungsberichte werden Veröffentlicht. Da der Akkreditierungsrat eine Bundesweite Einrichtung ist und Bildung Ländersache ist, regelt das Nähere ein Vertrag zwischen Bund und Ländern, der Akkreditierungsstaatsvertrag. Die Bayrische Umsetzung dieses Vertrages ist die Bayerische Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV). Dort kann also genau nachgelesen werden, wie das Verfahren zur Akkreditierung eines Studiengangs Abläuft und wie dieser aufgebaut sein muss um akkreditiert zu werden.
Eine Akkreditierung ist ein guter Zeitpunkt für die Studierenden um die Lösung von Problemen im Aufbau des Studiums zu erwirken, da hier eine Externe Kommission den Universitären Strukturen Auflagen auferlegen kann. Diese Kommission bekommt vorab eine Stellungnahme der Studierenden und führt im laufe des Verfahrens ein Gespräch mit den Studierenden.
Die Akkreditierungsberichte sind sehr nützlich für die wahl des Studienstandorts/Studiengangs. Leider ist wenigen angehenden Studierenden bekannt, dass diese überhaupt existieren.
Akkreditierungsarten
Es gibt zwei Verfahren über die ein Studiengang Akkreditiert werden kann. Nach §34 BayStudAkkV wären abweichende Verfahren auch möglich, allerdings tritt dieser Fall quasi nie auf.
Systemakkreditierung
Bei einer Systemakkreditierung wird das Qualitätsmanagementsystem einer Uni überprüft, was wiederum die Qualität der Studiengänge belegen soll. Dabei werden einige Studiengänge, die das interne Qualtiätsverfahren durchlaufen haben als Stichprobe untersucht. Da die Universität Augsburg nicht Systemakkreditiert ist, wird hier auf eine genauere Beschreibung einer Systemakkreditierung verzichtet.
Programmakkreditierung
Bei einer Progrrammakkreditierung beauftragt die Fakultät eine zugelassene Agentur das Verfahren durchzuführen und einen Akkreditierungsbericht zu erstellen z.B. ASIIN oder (bitte weitere Beispiele einfügen). Die Finale Entscheidung wird dann vom Akkreditierungsrat selbst getroffen (außer es handelt sich um ein theologisches Vollstudium. In dem Fall darf zusätzlich auch noch die entsprechende Kirche mitreden). Wird ein Studiengang zum ersten mal Akkreditiert, spricht man von einer Erstakkreditierung sonst ist von einer Reakkreditierung die Rede.
Verfahren (Programmakkreditierung)
Das Verfahren beginnt damit, dass die Fakultät eine Agentur beauftragt, welche das Verfahren durchführen soll. Dafür Zahlt die Fakultät Geld. Deshalb wird die erneute Akkreditierung meist zum Ablauf der vorhergehenden Akkreditierung angesetzt. Eine Akkreditierung ist 8 Jahre gültig. Ausnahmeregelungen gibt es für dadurch möglich werdende Bündelakkreditierungen (max. 2 Jahre verlängerung) und für Studiengänge, die nicht fortgeführt werden.
Studentischer Akkreditierungspool
Um zu gewährleisten, dass studentische Gutachter*innen legitimiert und qualifiziert sind, existiert der bundesweite Studentische Akkreditierungspool.
Verfahren (Programmakkreditierung)
Das Verfahren beginnt damit, dass die Fakultät eine Agentur beauftragt. Dafür Zahlt die Fakultät (relativ viel) Geld. Deshalb wird die erneute Akkreditierung meist zum Ablauf der vorhergehenden Akkreditierung angesetzt. Eine Akkreditierung ist 8 Jahre gültig. Ausnahmeregelungen gibt es für dadurch möglich werdende Bündelakkreditierungen (s. u.) (max. 2 Jahre verlängerung) und für Studiengänge, die nicht fortgeführt werden.
Nützliche Informationsquellen
Webseite des Akredditierungsrates