Wenn Sie eine Funktion bzw. Berechtigung benötigen, wie z. B. zum Anlegen von Prüfungen oder zur Bearbeitung von Telefondaten, dann wenden Sie sich bitte an den/die TUMonline-Beauftragten (TOB) Ihrer Einrichtung (So finden Sie Ihren TOB). Falls es an Ihrer Einrichtung keinen TUMonline-Beauftragten geben sollte, wenden Sie sich bitte an den TUMonline-Beauftragten Ihrer Fakultät bzw. übergeordneten Einrichtung.
Screenshot: Organisationsvisitenkarte - Applikation Benutzermanagement
Dies könnte mit der Systematik der Funktionsvergabe zusammenhängen: Funktionen werden automatisch immer mit dem Ende des Dienstverhältnisses an der TUM beendet.
Sollten Sie sehr kurze Befristungen haben und die Verlängerung erst nach dem Ende des vorhergehenden Vertrags in der Personalabteilung eingetragen werden, würde das Beschäftigungsende verbucht und demzufolge die Funktionen beendet. Sobald das neue Beschäftigungsverhältnis eingetragen ist, würde Ihr Mitarbeiterstatus wieder aktiviert.
Funktionsberechtigungen muss der zuständige TUMonline-Beauftragte in diesem Fall wieder neu setzen.