Die Grundordnung - kurz GO - ist das wichtigste Dokument der Uni. Während das BayHIG den Rahmen vorgibt, wie die Uni aufgebaut ist, regelt die Grundordnung die Details.

Die jeweils aktuelle Fassung der Grundordnung ist hier zu finden.


Beschluss und Änderung

Die Grundordnung wird vom Universitätsrat verabschiedet. 2023 wurde ein großer Änderungsprozess angestoßen, in dessen Rahmen alle Statusgruppen und Fakultäten Vorschläge für die Grundordnung erarbeitet haben. So hat auch der Studentische Konvent einen kompletten Änderungsvorschlag verabschiedet. Dieser Prozess läuft aktuell.

Abweichungen

Wegen der Innovationsklausel des BayHIG (Art. 126) weicht die GO in manchen Punkten ab. Die Details sind in der Abweichungsverordnung festgelegt.

Inhalt

Im Folgenden sollen einige Teile der Grundordnung erläutert und kommentiert werden. Diese Liste ist aber nicht vollständig, im Zweifel sollte in die GO geschaut werden.

§3 Universitätsleitung

§3 legt fest, dass die Präsident*in eine Amtszeit von vier und die Vizepräsident*innen eine Amtszeit von zwei Jahren haben. Dieser Paragraph hat zu einer großen Kontroverse geführt, als Ende 2022 die bis dahin bestehende Amtszeitbegrenzung für die Präsident*in von 12 Jahren aufgehoben wurde.

§4 Erweiterte Universitätsleitung

Dieser Paragraph regelt die Zusammensetzung der EULe, der insbesondere zwei studentische Vertreter*innen angehören. Dies stellt die größte Abweichung vom HIG dar, da unsere EULe eine Mischung aus der klassischen EULe und dem Senat ist. Dies ist möglich durch die Innovationsklausel, Art. 126 BayHIG.

§5 Universitätsrat

Hier wird der Universitätsrat geregelt.

§6 Ständige Kommissionen

Dieser Paragraph regelt die Ständigen Kommissionen, ihre Aufgabenfelder und ihre Zusammensetzung.

§17 Studierendenvertretung

Dies ist der wichtigste Paragraph für die Studierendenvertretung. Hier werden die Organe der Studierendenvertretung festgelegt: Studentischer Konvent, Fachschaftenrat, Fachschaftenvertretungen, Studentische Vollversammlung, Ältestenrat, AStA. Dabei gibt die GO den Rahmen vor. Für Details haben sich viele dieser Gremien eigene Geschäftsordnungen gegeben.

§18 Berufungsverfahren

Hier werden Berufungsverfahren geregelt.

§21 Verfahrensgrundsätze für Gremien

Hier werden diverse Regelungen für Gremien bestimmt. Insbesondere relevant ist hier, dass Gremien grundsätzlich nichtöffentlich tagen. Der Konvent z.B. darf also nicht beschließen, einfach öffentlich zu tagen.





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