Der Fachschaftenrat ist eines der Organe der Studierendenvertretung. Er setzt sich aus den ersten beiden StuRät*innen jeder Fakultät zusammen und hat damit 16 Mitglieder. Er hat keine eigene Geschäftsordnung, sondern bildet de facto eine Teilgruppe des Studentischen Konvents. Er hat zwei Aufgaben:

  • drei der sechs Mitglieder des AStA-Vorstands werden auschließlich vom Fachschaftenrat gewählt
  • der Haushalt muss nicht nur mit der Mehrheit des gesamten Konvents beschlossen werden, sondern auch mit der Mehrheit des Fachschaftenrates


Der Fachschaftenrat ist in §17 Abs. 4 der Grundordnung definiert.

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