Sie benötigen vor Beginn einer Dienstreise weitere Informationen oder möchten eine Dienstreise abrechnen?
Die Ansprechpersonen der Zentralen Reisekostenstelle beraten Sie und beantworten Ihre Fragen zum Reisekostenrecht sowie zu erstellten Reisekostenabrechnungen.
Bei allgemeinen Fragen zu Dienstreisen senden Sie bitte eine E-Mail an: posteingang.ref34@tum.de
Bei Fragen zur elektronischen Beantragung einer A1-Bescheinigung senden Sie bitte eine E-Mail an: a1-bescheinigung.ref34@tum.de
Postadresse:
Zentrale Reisekostenstelle (Referat 34)
Walther-von-Dyck-Str. 6
85748 Garching b. München
Fax +49 89 289 53449
Hier finden Sie Ihre Ansprechpersonen:
Leitung:
Miriam Wagner
Tel. +49 89 289 53453 E-Mail mi.wagner@tum.de
Alle Ansprechpersonen in alphabetischer Reihenfolge:
Tatjana Beckmann
Tel. +49 89 289 53435 E-Mail tatjana.beckmann@tum.de
Dorina Bendac E-Mail dorina.bendac@tum.de
Annette Bertold
Tel. +49 89 289 53437 E-Mail annette.bertold@tum.de
Yu Kang
Tel. +49 89 289 53440 E-Mail yu.kang@tum.de
Monika Lubieniecka
Tel. +49 89 289 53442 E-Mail monika.lubieniecka@tum.de
Stephanie Mangold
Tel. +49 89 289 53439 E-Mail stephanie.mangold@tum.de
Harisa Mujakic E-Mail harisa.mujakic@tum.de
Jessica Müller
Tel. +49 89 289 53455 E-Mail jess.mueller@tum.de
Simona Nagy E-Mail simona.nagy@tum.de
Olena Vasileva E-Mail olena.vasileva@tum.de
Doris Werner
Tel. +49 89 289 53443 E-Mail doris.werner@tum.de
Sandra Zaczek
Tel. +49 89 289 53431 E-Mail sandra.zaczek@tum.de
Die Beratung für Reisen der Auszubildenden übernehmen Annette Bertold und Miriam Wagner..
Genehmigung von Dienstreisen
Vor Antritt einer Dienstreise ist für die Durchführung der Dienstreise eine Genehmigung einzuholen. Füllen Sie hierzu das Formular Dienstreiseantrag aus und lassen dies von der jeweils zuständigen Stelle genehmigen. Das Formular finden Sie im Dokumentenarchiv.
Eine Abschlagszahlung können Sie direkt von Ihrer jeweiligen TUM-Einrichtung (z. B. Ihrem Lehrstuhl) ausbezahlt erhalten. Ein Antrag bei und eine Prüfung durch die Zentrale Reisekostenstelle ist nicht mehr erforderlich. Es können höchstens 70% der insgesamt zu erwartenden Kosten als Abschlag ausbezahlt werden, wenn ein zu erwartender Reiseaufwand von mehr als 200 € entsteht.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter Dienstreisen - häufig gestellte Fragen Ziffer 2.12.
Abrechnung von Dienstreisen
Nach Durchführung der Reise reichen Sie zur Erstattung der verauslagten Reisekosten
1. den ausgefüllten Antrag auf Erstattung der Reisekosten
2. das Original der Dienstreisegenehmigung
3. die Nachweise für die verauslagten Reisekosten
4. die Auszahlungsanordnung
bei dem jeweils zuständigen vorstehend genannten Ansprechpartner ein.
Die hierfür notwendigen Formulare finden Sie im Dokumentenarchiv.
Die Reisekostenvergütung ist gemäß Art. 3 Abs. 5 des Bayerischen Reisekostengesetzes innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich zu beantragen.
Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, ist eine Kostenerstattung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
Der/die Dienstreisende kann Tagegelder, Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung und Nebenkosten einer Dienstreise abrechnen.
Antworten auf weitergehende Fragen zur Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen finden Sie unter haeufige_fragen_dienstreisen.
contact: posteingang.ref34@tum.de