In Deutschland gibt es ein QualitĂ€tssiegel fĂŒr StudiengĂ€nge, die Akkreditierung. Diese wird vom bundesweiten Akkreditierungsrat verliehen, die dabei entstehenden Akkreditierungsberichte werden Veröffentlicht. Da der Akkreditierungsrat eine Bundesweite Einrichtung ist und Bildung LĂ€ndersache ist, regelt das NĂ€here ein Vertrag zwischen Bund und LĂ€ndern, der Akkreditierungsstaatsvertrag. Die Bayrische Umsetzung dieses Vertrages ist die Bayerische Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV). Dort kann also genau nachgelesen werden, wie das Verfahren zur Akkreditierung eines Studiengangs AblĂ€uft und wie dieser aufgebaut sein muss um akkreditiert zu werden.
Eine Akkreditierung ist ein guter Zeitpunkt fĂŒr die Studierenden um die Lösung von Problemen im Aufbau des Studiums zu erwirken, da hier eine Externe Kommission den UniversitĂ€ren Strukturen Auflagen auferlegen kann. Diese Kommission bekommt vorab eine Stellungnahme der Studierenden und fĂŒhrt im laufe des Verfahrens ein GesprĂ€ch mit den Studierenden.
Die Akkreditierungsberichte sind sehr nĂŒtzlich fĂŒr die wahl des Studienstandorts/Studiengangs. Leider ist wenigen angehenden Studierenden bekannt, dass diese ĂŒberhaupt existieren.
Akkreditierungsarten
Es gibt zwei Verfahren ĂŒber die ein Studiengang Akkreditiert werden kann. Nach §34 BayStudAkkV wĂ€ren abweichende Verfahren auch möglich, allerdings tritt dieser Fall quasi nie auf.
Systemakkreditierung
Bei einer Systemakkreditierung wird das QualitĂ€tsmanagementsystem einer Uni ĂŒberprĂŒft, was wiederum die QualitĂ€t der StudiengĂ€nge belegen soll. Dabei werden einige StudiengĂ€nge, die das interne QualtiĂ€tsverfahren durchlaufen haben als Stichprobe untersucht. Da die UniversitĂ€t Augsburg nicht Systemakkreditiert ist, wird hier auf eine genauere Beschreibung einer Systemakkreditierung verzichtet.
Programmakkreditierung
Bei einer Progrrammakkreditierung beauftragt die FakultĂ€t eine zugelassene Agentur das Verfahren durchzufĂŒhren und einen Akkreditierungsbericht zu erstellen z.B. ASIIN oder (bitte weitere Beispiele einfĂŒgen). Die Finale Entscheidung wird dann vom Akkreditierungsrat selbst getroffen (auĂer es handelt sich um ein theologisches Vollstudium. In dem Fall darf zusĂ€tzlich auch noch die entsprechende Kirche mitreden). Wird ein Studiengang zum ersten mal Akkreditiert, spricht man von einer Erstakkreditierung sonst ist von einer Reakkreditierung die Rede.
Verfahren (Programmakkreditierung)
Das Verfahren beginnt damit, dass die FakultĂ€t eine Agentur beauftragt, welche das Verfahren durchfĂŒhren soll. DafĂŒr Zahlt die FakultĂ€t Geld. Deshalb wird die erneute Akkreditierung meist zum Ablauf der vorhergehenden Akkreditierung angesetzt. Eine Akkreditierung ist 8 Jahre gĂŒltig. Ausnahmeregelungen gibt es fĂŒr dadurch möglich werdende BĂŒndelakkreditierungen (max. 2 Jahre verlĂ€ngerung) und fĂŒr StudiengĂ€nge, die nicht fortgefĂŒhrt werden.
Studentischer Akkreditierungspool
Um zu gewÀhrleisten, dass studentische Gutachter*innen legitimiert und qualifiziert sind, existiert der bundesweite Studentische Akkreditierungspool.
Verfahren (Programmakkreditierung)
Das Verfahren beginnt damit, dass die FakultĂ€t eine Agentur beauftragt. DafĂŒr Zahlt die FakultĂ€t (relativ viel) Geld. Deshalb wird die erneute Akkreditierung meist zum Ablauf der vorhergehenden Akkreditierung angesetzt. Eine Akkreditierung ist 8 Jahre gĂŒltig. Ausnahmeregelungen gibt es fĂŒr dadurch möglich werdende BĂŒndelakkreditierungen (s. u.) (max. 2 Jahre verlĂ€ngerung) und fĂŒr StudiengĂ€nge, die nicht fortgefĂŒhrt werden.Â
NĂŒtzliche Informationsquellen
Webseite des Akredditierungsrates