Als Ersatz fßr die mit Ende des Studienjahres 2012/13 weggefallenen Studiengebßhren erhalten die bayerischen Universitäten und Hochschulen seit dem 01.10.2013 Studienzuschßsse vom Freistaat Bayern. Diese sind auch als Kompensationsmittel bekannt. Bei uns ist die Verteilung in der Studienzuschussatzung geregelt.

25% der zugewiesenen Mittel werden auf gesamtuniversitärer Ebene verteilt. Darßber entscheidet eine Kommission, die aus zwei Mitgliedern der Universitätsleitung sowie den beiden Mitgliedern der AStA-Geschäftsfßhrung.



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