Für den Betrieb eines UAV auf bzw. über den Liegenschaften der Technischen Universität München müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick über erforderliche Nachweise, Unterlagen und Bestimmungen. Alle Unterlagen müssen vom Piloten beim Flug bereit gehalten werden.
Die TUM ist eine Behörde im Sinne des Verwaltungsgesetzes. Ein UAV-Betrieb ohne Geltung VO (EU) 947 und 945 (im Auftrag) ist grundsätzlich durch den UAV-Beauftragten genehmigungspflichtig, erfordert eine schriftliche Absprache mit dem UAV-Beauftragten, und ist nur unter Aufsicht möglich.
UAV-Flüge an der TUM werden sowohl von der zuständigen Polizeiinspektion als auch durch den UAV-Beauftragten und das Facility Management kontrolliert.
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich bzw. Regelungen zu beachten:
Für den Betrieb eines UAV an der TUM bleibt der Pilot alleine verantwortlich. Halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und fliegen Sie sicher!