- Erstellt von Unbekannter Benutzer (ge97bis), zuletzt aktualisiert von Rodoshi Ahmed am 14. November 2025 Lesedauer: 3 Minute(n)
Am 20. Juni 2023 trat die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland in Kraft, die wesentliche Elemente der neuen EU Trinkwasserrichtlinie umsetzt. Der Stoffgruppe der Per- und Polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS (auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt), kommt dabei besondere Bedeutung zu. Diese Industriechemikalien werden vielseitig eingesetzt (Kochgeschirr, Textilien, Kosmetika, Wasserstoffproduktion) und zeichnen sich durch ihre hohe Langlebigkeit (Persistenz) aus. Manche Vertreter dieser Stoffgruppe reichern sich zudem in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an (Bioakkumulation) und können dort Schäden hervorrufen. Manche PFAS-Substanzen sind sehr mobil, können nur unter erhöhtem Aufwand aus dem Wasser entfernt werden und können deshalb bis ins Trinkwasser gelangen. Der neue TrinkwV-Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 100 Nanogramm pro Liter als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 PFAS-Substanzen. Für vier spezielle PFAS-Substanzen (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) gilt ab dem 12. Januar 2028 zusätzlich ein Summengrenzwert von 20 Nanogramm pro Liter.
Was ist jetzt bei der Maßnahmenumsetzung zur Einhaltung der TrinkwV-Grenzwerte zu beachten? Was ist im Fall von Überschreitungen zu tun? Wie misst man Konzentrationen von wenigen Nanogramm pro Liter? Wie steht es um unsere Wasserressourcen, Grundwässer und Oberflä- chengewässer? Welche weiteren, (noch) nicht regulierten PFAS-Substanzen sind außerdem relevant?
In unserem Seminar wollen wir daher mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten die Umsetzung und Einhaltung dieser Anforderungen in die Praxis diskutieren. Das Seminar richtet sich vornehmlich an Kommunen, Trinkwasserversorger, Gesundheitsämter, Wasserwirtschaftsämter, Landeseinrichtungen, Planungsbüros sowie Gutachter und Sachverständige.
Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung,
Ihr Jörg E. Drewes & Benedikt M. Aumeier
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
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oder
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Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten sowohl am Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft, Technische Universität München, als auch bei der Gesellschaft zur Förderung des Lehrstuhls für Siedlungswasserwirtschaft der Technischen Universität München e.V. gelöscht.
Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft
Technische Universität München
Prof. Dr.-Ing. Jörg E. Drewes
Am Coulombwall 3
85748 Garching b. München
Ansprechpartner
Dr. Benedikt Aumeier
Tel. : 089-289-13701
Dominik Meier, M.Sc.
Tel. : 089-289-13716
Veranstaltungsunterlagen
Die Beiträge zum Wassertechnischen Seminar werden in gedruckter Form in der Schriftenreihe des Lehrstuhls veröffentlicht. Eine Übersicht der bisherigen Hefte finden Sie hier.
Informationen über Gebühren
Anmeldung regulär 220,00 €
Anmeldung für TUM-Studierende 10,00 €
Dieses Jahr können wir auf Grund des Formats leider keine Ermäßigungen anbieten.
In der Tagungsgebühr ist ein digitaler Tagungsband (PDFFormat) mit den Präsentationen enthalten.
Bei Bedarf können wir Ihnen auch gerne eine Teilnahmebestätigung ausstellen. Den Bedarf können Sie ohne zusätzlichen Aufwand bei der Anmeldung angeben.
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