- Erstellt von Darya Ratkova, zuletzt aktualisiert am 05. September 2025 Lesedauer: 15 Minute(n)
Liebe Studierende,
wenn Sie im Rahmen eines vorangegangenen Studiums Prüfungsleistungen erbracht haben, die inhaltlich den Leistungen Ihres aktuellen Studiums entsprechen, können Sie prüfen lassen, ob diese anerkannt werden können.
Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass keine wesentlichen Unterschiede in den erworbenen Kompetenzen (Lernergebnissen) vorliegen (vgl. BayHSchG, Art. 63; Lissabon-Konvention, Art. VI).
Bitte beachten Sie, dass zwischen folgenden Arten der Anerkennung zu unterscheiden ist:
Anerkennung von Pflichtmodulen, die im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik vorgesehen sind.
Anerkennung von Wahlmodulen
Eine Anerkennung von Wahlmodulen ist nur möglich, wenn im vorangegangenen Studium bereits mehr als 180 ECTS erbracht wurden – das heißt, wenn zusätzliche Module über die reguläre Studienleistung hinaus absolviert wurden.
Im Profilbildungsbereich ist keine 1:1-Übereinstimmung mit einem Wahlmodul des Wahlmodulkataloges erforderlich.
Module können als Anerkennungsmodule („Containermodule“) anerkannt werden, d.h. Sie müssen keine äquivalentes Modul finden, sondern ihre bereits erbrachten Module müssen nur thematisch in einen der Wahlmodulbereiche passen.
Bitte tragen Sie in diesem Fall im Formular anstelle der Modulnummer und des Titels den entsprechenden Wahlmodulbereich ein z.B. „Wahlmodulbereich 1 Container“ ein.
Informieren Sie sich vorab ausführlich auf folgender Seite:
https://www.edu.sot.tum.de/edu/wirtschaftspaedagogik/anerkennungen/
Füllen Sie anschließend das untenstehende Formular aus. Ihre Angaben ermöglichen es uns, Sie gezielt und fundiert zu beraten.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen meldet sich die Fachstudienberatung per E-Mail bei Ihnen. Gegebenenfalls werden Sie zu einer Sprechstunde eingeladen.
Master Wirtschaftspädagogik I und II
Technische Universität München
TUM School of Social and Technology - Department Educational Sciences
Fachstudienberatung
Birgit Lurz, M.Sc., StRin
Marsstr. 20-22, R. 464
80335 München
Pflichtfelder *
Anfrage Überprüfung der Anerkennungsmöglichkeiten
Die im Rahmen dieses Formulars erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Anerkennungsmöglichkeit im Studiengang Master Wirtschaftspädagogik I oder II an der TU München verwendet.
Dies umfasst insbesondere:
• Verwendung zur Verwaltung der Studien- und Prüfungsleistungen
• eine ggf. erforderliche Kontaktaufnahme mit der anfragenden Person im Verlauf des Prüfprozesses.
Zugriffsberechtigte Stellen:
Zugriff auf Ihre Daten erhält ausschließlich die (Fach-)Studienberatung sowie ggf. Modulverantwortliche der betroffenen Module und Mitglieder des Prüfungsausschusses der Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik I und II an der Technischen Universität München.
Datenlöschung:
Die Daten werden auf Wunsch gelöscht, spätestens jedoch nach 10 Jahren.
Hinweis zur Einwilligung:
Sie haben das Recht, dieser Einwilligung nicht zuzustimmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Ohne Ihre Einwilligung ist eine Bearbeitung leider nicht möglich.
Ihre Rechte :
• Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten
• Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
• Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
• Recht auf Datenübertragbarkeit
• zudem besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Widerruf der Einwilligung:
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Eingang der Widerrufserklärung werden Ihre Daten nicht weiterverarbeitet und umgehend gelöscht. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt unberührt.
Bitte richten Sie den Widerruf an untenstehende Stelle.
Kontakt Studienberatung:
Birgit Lurz, Marsstr. 20-22, 80335 München, wirtschaftspaedagogik.edu@sot.tum.de
Bei weiteren Fragen zum Datenschutz kontaktieren Sie gerne den Datenschutzbeauftragten: www.datenschutz.tum.de
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