Bitte beachten Sie vor einem Wechsel in die neue FPSO folgende Punkte:
Antrag auf FPSO Wechsel:
- Der Wechsel in die neue Studiengangsversion ist verbindlich und erfolgt nur, wenn er durch Sie aktiv über das Antragsformular beantragt wird!
- Der Antrag auf einen FPSO-Wechsel kann jederzeit innerhalb einer halbjährigen Frist für das jeweils nachfolgende Semester gestellt werden.
- Die Frist für die Antragsstellung auf FPSO-Wechsel zum kommenden Sommersemester 2026 ist der 15.02.2026. Danach ist ein FPSO-Wechsel erst wieder zum Wintersemester 2026/2027 möglich.
Bereits erfolgte Fristverlängerungen:
- Bereits bewilligte Fristverlängerungen (inkl. coronabedingter Fristverlängerungen) werden pauschal übertragen, sodass Ihnen hierdurch keine prüfungsrechtlichen Nachteile entstehen.
Anerkennungen bereits erfolgter Leistungen:
- Die Anerkennung Ihrer Vorleistungen erfolgt im Anschluss des FPSO-Wechsels gemäß der unten aufgeführten Anrechnungslisten auf vollständig (!) abgeschlossene Module. Hierzu muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Aufgrund des stark erhöhten Bearbeitungsaufwandes kann es allerdings zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
- Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung von Modulen aus den Bildungswissenschaften ein gesonderter Antrag (Bachelor wie Master) benötigt wird. Diesen müssen Sie aktiv stellen.
- Im Falle noch offener Teilleistungen aus anrechenbaren Modulen sind diese spätestens im darauffolgenden Semester zu erbringen und gesondert zu beantragen; siehe „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Schulpraxiszeiten“ unter: https://www.edu.sot.tum.de/edu/studium/antraege-und-formulare/.
- Gleiches gilt für die Anerkennung vorgezogener Leistungen aus dem Master, für die ebenfalls nach vollständigem Abschluss des Moduls bzw. der Module innerhalb eines Jahres nach FPSO-Wechsel ein gesonderter Antrag zu stellen ist; siehe: https://www.edu.sot.tum.de/fileadmin/w00bed/edu/_my_direct_uploads/Antrag_auf_Anrechnung_vorgezogener_Masterleistungen.pdf.
- Zur zusätzlichen Absicherung empfehlen wir Ihnen vor Absenden des Wechselantrags den Status Quo Ihrer Leistungsnachweise (ggf. auch LMU) und Prüfungsanmeldungen festzuhalten.
Wechsel mit Unterrichtsfach an der LMU:
- Bitte beachten Sie hierzu folgendes Merkblatt
Bildungs- und Sozialwissenschaften
Anerkennungsanträge für Module der Bildungswissenschaften
Bachelor
Antrag auf Anerkennung Bachelor_Mai25.pdf
Master
Auslaufendes Lehrangebot in der Bildungswissenschaft
Informationen zur Bildungswissenschaft
Informationen zu den Sozialwissenschaften
Berufliche Fachrichtungen
Informationen zur Beruflichen Fachrichtung Agrarwirtschaft
Infromationen zur beruflichen Fachrichtung Bautechnik
Informationen zur beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik
Informationen zur beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
Informationen zur beruflichen Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaft
Ergänzung zu o.g. Foliensatz: Ab dem Sommersemster 2024 kann die Prüfung Organisation und Management SG511814 nur noch für den Wahlmodulbereich anerkannt werden, wenn sie vor dem Wechsel in die neue Prüfungsordnung abgelegt wurde.
Informationen zur beruflichen Fachrichtung Metalltechnik
UEbergagsregelungen_METALLtechnik_Ab_WS23_24_20230821.pdf
Unterrichtsfächer
Informationen zum Unterrichtsfach Berufssprache Deutsch
Informationen zum Unterrichtsfach Biologie
Informationen zum Unterrichtsfach Chemie
FINAL_Anerkennungen_BBB_MBB_UF_CH_bei_FPSO_Wechsel_mit_Sonderfall.pdf
Informationen zum Unterrichtsfach Deutsch
Informationen zum Unterrichtsfach Englisch
Informationen zum Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre
Informationen zum Unterrichtsfach Informatik
Informationen zum Unterrichtsfach Katholische Religionslehre
Informationen zum Unterrichtsfach Mathematik
Informationen zum Unterrichtsfach Mechatronik
Informationen zum Unterrichtsfach Physik
Informationen zum Unterrichtsfach Politik und Gesellschaft (PuG)
Informationen zum Unterrichtsfach Sport
Informationen zum Teilstudiengang Schulpsychologie
Änderungen im Teilstudiengang Schulpsychologie:
Der Umfang des Teilstudiengangs Schulpsychologie ändert sich von 140 ECTS (FPSO 2019) auf 135 ECTS (FPSO 2023). Dafür wird die Bachelorarbeit in Psychologie geschrieben.
| Alte FPSO | Neue FPSO | |||||
| MNr. | Modul | ECTS | MNr. | Modul | ECTS | |
| LM8088 | Basiskompetenzen 2 | 2 | entfällt | |||
| LM8085 | Pädagogische Psychologie - Vertiefung Pädagogische Psychologie 2 | 6 | 1 Wahlmodul mit 3 ECTS: | |||
| LM8113 | Vertiefung Pädagogische Psychologie III | 3 | ||||
| LM8114 | Vertiefung Pädagogische Psychologie IV | 3 | ||||
| Bachelorarbeit in der beruflichen Fachrichtung | Bachelorarbeit in Pädagogischer Psychologie | |||||
Ein Wechsel der Prüfungsordnung im Bachelor ist nur möglich, wenn die Bachelorarbeit noch nicht geschrieben wurde.
Im Master kann in die neue Master-Prüfungsordnung gewechselt werden. Im Bachelorteilstudiengang Schulpsychologie bleibt man trotzdem in der alten Satzung, da sonst die Anteile der pädagogischen Psychologie, die mit der Bachelorarbeit abgedeckt werden, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst fehlen würden.