Bitte beachten Sie vor einem Wechsel in die neue FPSO folgende Punkte:

Antrag auf FPSO Wechsel:

  • Der Wechsel in die neue Studiengangsversion ist verbindlich und erfolgt nur, wenn er durch Sie aktiv über das Antragsformular beantragt wird!
  • Der Antrag auf einen FPSO-Wechsel kann jederzeit innerhalb einer halbjährigen Frist für das jeweils nachfolgende Semester gestellt werden.
  • Die Frist für die Antragsstellung auf FPSO-Wechsel zum kommenden Sommersemester 2026 ist der 15.02.2026. Danach ist ein FPSO-Wechsel erst wieder zum Wintersemester 2026/2027 möglich.

 Bereits erfolgte Fristverlängerungen:

  • Bereits bewilligte Fristverlängerungen (inkl. coronabedingter Fristverlängerungen) werden pauschal übertragen, sodass Ihnen hierdurch keine prüfungsrechtlichen Nachteile entstehen.

Anerkennungen bereits erfolgter Leistungen:

  • Die Anerkennung Ihrer Vorleistungen erfolgt im Anschluss des FPSO-Wechsels gemäß der unten aufgeführten Anrechnungslisten auf vollständig (!) abgeschlossene Module. Hierzu muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Aufgrund des stark erhöhten Bearbeitungsaufwandes kann es allerdings zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
  • Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung von Modulen aus den Bildungswissenschaften ein gesonderter Antrag (Bachelor wie Master) benötigt wird. Diesen müssen Sie aktiv stellen. 
  • Im Falle noch offener Teilleistungen aus anrechenbaren Modulen sind diese spätestens im darauffolgenden Semester zu erbringen und gesondert zu beantragen; siehe „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Schulpraxiszeiten“ unter: https://www.edu.sot.tum.de/edu/studium/antraege-und-formulare/.
  • Gleiches gilt für die Anerkennung vorgezogener Leistungen aus dem Master, für die ebenfalls nach vollständigem Abschluss des Moduls bzw. der Module innerhalb eines Jahres nach FPSO-Wechsel ein gesonderter Antrag zu stellen ist; siehe: https://www.edu.sot.tum.de/fileadmin/w00bed/edu/_my_direct_uploads/Antrag_auf_Anrechnung_vorgezogener_Masterleistungen.pdf.
  • Zur zusätzlichen Absicherung empfehlen wir Ihnen vor Absenden des Wechselantrags den Status Quo Ihrer Leistungsnachweise (ggf. auch LMU) und Prüfungsanmeldungen festzuhalten.

Wechsel mit Unterrichtsfach an der LMU:

  • Bitte beachten Sie hierzu folgendes Merkblatt

Bildungs- und Sozialwissenschaften

Anerkennungsanträge für Module der Bildungswissenschaften

Bachelor

Antrag auf Anerkennung Bachelor_Mai25.pdf  

Master

Antrag auf Anerkennung Master_Mai25.pdf 

Auslaufendes Lehrangebot in der Bildungswissenschaft

Informationen zur Bildungswissenschaft

Informationen zu den Sozialwissenschaften

Berufliche Fachrichtungen

Informationen zur Beruflichen Fachrichtung Agrarwirtschaft

Agrarwirtschaft__ohne_neue_Wahlmodule_.pdf

Infromationen zur beruflichen Fachrichtung Bautechnik

Informationen zur beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik

Informationen zur beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft

Informationen zur beruflichen Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaft 

Ergänzung zu o.g. Foliensatz: Ab dem Sommersemster 2024 kann die Prüfung Organisation und Management SG511814 nur noch für den Wahlmodulbereich anerkannt werden, wenn sie vor dem Wechsel  in die neue Prüfungsordnung abgelegt wurde.

Informationen zur beruflichen Fachrichtung Metalltechnik

UEbergagsregelungen_METALLtechnik_Ab_WS23_24_20230821.pdf

Unterrichtsfächer

Informationen zum Unterrichtsfach Berufssprache Deutsch

Informationen zum Unterrichtsfach Biologie

Informationen zum Unterrichtsfach Deutsch

Informationen zum Unterrichtsfach Englisch

Informationen zum Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre

Informationen zum Unterrichtsfach Informatik

Informationen zum Unterrichtsfach Katholische Religionslehre

Informationen zum Unterrichtsfach Mathematik

Informationen zum Unterrichtsfach Mechatronik

Informationen zum Unterrichtsfach Physik

Informationen zum Unterrichtsfach Politik und Gesellschaft (PuG)

Informationen zum Unterrichtsfach Sport

Informationen zum Teilstudiengang Schulpsychologie

Änderungen im Teilstudiengang Schulpsychologie:

Der Umfang des Teilstudiengangs Schulpsychologie ändert sich von 140 ECTS (FPSO 2019) auf 135 ECTS (FPSO 2023). Dafür wird die Bachelorarbeit in Psychologie geschrieben.

Alte FPSO
Neue FPSO
MNr.ModulECTS
MNr.ModulECTS
LM8088Basiskompetenzen 22entfällt
LM8085

Pädagogische Psychologie - Vertiefung

Pädagogische Psychologie 2

61 Wahlmodul mit 3 ECTS:
LM8113

Vertiefung Pädagogische

Psychologie III

3

LM8114

Vertiefung Pädagogische

Psychologie IV

3
Bachelorarbeit in der beruflichen Fachrichtung
Bachelorarbeit in Pädagogischer Psychologie


Ein Wechsel der Prüfungsordnung im Bachelor ist nur möglich, wenn die Bachelorarbeit noch nicht geschrieben wurde.

Im Master kann in die neue Master-Prüfungsordnung gewechselt werden. Im Bachelorteilstudiengang Schulpsychologie bleibt man trotzdem in der alten Satzung, da sonst die Anteile der pädagogischen Psychologie, die mit der Bachelorarbeit abgedeckt werden, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst fehlen würden.

Merkblatt Master's Thesis - Anmeldung zur Präsentation (nach neuer FPSO ab SoSe 24)

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