Die Studierenden des Umweltingenieurwesens sind verpflichtet ein Berufspraktikum abzuleisten. Das Praktikum ist als Vorpraktikum mit der Dauer von 6 Wochen vorgesehen. Sollte es nicht möglich sein, das Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren, so kann es bis zum Ende des 2. Fachsemesters nachgereicht werden. Es wird jedoch den Studierenden wärmstens empfohlen, das Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren, um die Arbeitsbelastung im ersten Studienjahr zu begrenzen.
Das Praktikum kann in einem planenden oder ausführenden Ingenieurbüro, einer Werkstatt oder technischen Anlage, bei der öffentlichen Verwaltung oder in einer Forschungseinrichtung abgeleistet werden. Die praktische Tätigkeit muss inhaltlich zum Studiengang passen.
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch das Praktikantenamt für Bau- und Umweltingenieurwesen.
Auf der Website des Praktikantenamtes finden Sie:
- das Merkblatt zum Praktikum
- das Portal zum hochladen Ihrer Unterlagen
- Information zu den Sprechzeiten des Praktikantenamtes
Ser Praktikumsnachweis muss bis spätestens einen Monat vor Ende des 2. Semesters (31.08.) dem Praktikantenamt übermittelt werden. Dies Frist kann nicht verlängert werden.