(Bild: TUM-GS)

Es gibt viele Möglichkeiten ins Ausland zu gehen

Wie Sie auf den Seiten der TUM GS lesen können, stehen Ihnen als Mitglied der TUM GS vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, Ihren Auslandsaufenthalt fördern zu lassen - auf dieser Seite informieren wir Sie darüber, was Sie als Promovend/Promovendin des GC-ED zusätzlich wissen müssen. Bitte beachten Sie, dass wir vom GC-ED die formalen Voraussetzungen prüfen. Die Entscheidung über die Bewilligung und die finanzielle Abwicklung liegt bei der TUM Graduate School.

Internationalisierung      Internationalisierungsförderung

Wer erhält Förderung?

  • Promovierende mit regulärer Anstellung an der TUM (keine Hiwis!)
  • i.d.R. Stipendiat/innen (ohne Internationalisierungsförderung durch den Stipendiengeber, wofür ein Nachweis zu erbringen ist). Kontaktieren Sie das GC-ED vor der Reise ins Ausland!
  • Mitarbeiter/innen und Stipendiat/innen von Firmen, HAWs, externen Forschungseinrichtungen, etc. (auch von anderen Behörden, Universitäten, Ministerien, Landesanstalten),
  • Angestellte von An-Instituten der TUM

D.h. Promovierende, die weder an der TUM angestellt sind, noch ein klassisches Promotionsstipendium erhalten, können nicht durch die reguläre TUM-GS Internationalisierungsförderung gefördert werden.

Formale Voraussetzungen, die in DocGS erfüllt sein müssen:

  • Mentor ist genannt
  • Sie haben am Kick-Off Seminar teilgenommen
  • Exposé wurde hochgeladen und anerkannt
  • Feedbackgespräch wurde durchgeführt und anerkannt

Erstattung der Auslagen

Was wird gefördert?
Alle nach BayRKG (Bayrisches Reisekostengesetz) förderbaren Posten, z.B. Reisekosten, Übernachtung, Tagungsgebühren, Tagegeld usw.

Wir empfehlen dringend, dass Sie sich vor allem bei Entsendungen zentral über die TUM informieren: https://portal.mytum.de/kompass/personalwirtschaft_public/index_html/kompass/personalwirtschaft/auslandstaetigkeiten_entsendungen

Bitte beachten Sie, dass bei einer Entsendung lediglich der Tag der An- und Abreise abgerechnet werden kann.


Wann wird die Förderung ausbezahlt?
Bis auf Weiteres können Kosten nur nach Ende der Reise erstattet werden. Bei TUM Angestellten erfolgt die Erstattung ausschließlich gemäß Auszahlungsanordnung der zentralen Reisekostenstelle.

Achtung! Änderung der Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO)

Bei Kostenerstattung an den Lehrstuhl/Forschungsgruppe: Statt Rechnung mit BKZ  -> Umbuchung durch die Finanzbuchhaltung mittel Kassenanordnung für Umbuchungen von einmaligen Zahlungen (Muster 65):

  1. Lehrstuhl zahlt Reisekosten
  2. Ausfüllen Muster 65 in zweifacher Ausfertigung durch den Lehrstuhl. Eine Ausfertigung ist vom Lehrstuhl zu unterschreiben.
  3. Lehrstuhl schickt beide Ausfertigungen zusammen mit einer Kopie der Originalbelege, Kopie der Auszahlungsanordnung, Kopie der Dienstreise-/Fortbildungsreisegenehmigung und genehmigten TUM-GS Antrag auf Internationalisierungsförderung postalisch an die TUM-GS Geschäftsstelle.
  4. TUM-GS Geschäftsstelle prüft Unterlagen, unterschreibt zweite Ausfertigung und leitet alle Unterlagen an die zuständige Finanzbuchhaltung zur Umbuchung weiter.


Wenn Sie die Auslagen von der TUM Graduate School erstattet bekommen, achten Sie bitte darauf, die Berechnung von der zentralen Reisekostenstelle samt Auszahlungsanordnung beizufügen - ansonsten kann das Geld nicht erstattet werden.

Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Beendigung der Reise.

  • TUM-angestellte Promovierende müssen innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Reise den Antrag auf Dienstreisekostenerstattung bei der Dienstreisekostenstelle einreichen und unverzüglich nach Erhalt der Auszahlungsanordnung alle relevanten Unterlagen (siehe Merkblatt) bei der TUM GS Geschäftsstelle/Finanzen einreichen.
  • Stipendiatinnen, Stipendiaten und selbst finanzierte Promovierende (Nicht-TUM-angestellte Promovierende) müssen innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Reise den Antrag auf Dienstreisekostenerstattung und alle relevanten Unterlagen (siehe Merkblatt) bei TUM GS Geschäftsstelle/Finanzen direkt einreichen.



Was Sie beim GC-ED wissen müssen!

Alle Infos auf einen Blick:

Hier finden Sie unser Merkblatt Internationalisierung für interene und externe Promovierende.

Stipendiaten*innen nutzen bitte dieses Formular zur Kostenaufstellung zusätzlich zum Antrag auf Internationalisierungsförderung über DocGS: Aufstellung der Reisekosten.  

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