Bewerbung

Die Eintragung in die Promotionsliste stellt den offiziellen Beginn Ihrer Promotion dar. Gleichzeitig beginnt Ihre Mitgliedschaft in der TUM Graduate School und im Graduate Center of Engineering and Design.

Um sich für die Eintragung in die Promotionsliste zu bewerben, müssen Sie einen Antrag über die Online-Plattform DocGS stellen (https://www.docgs.tum.de/). Die Anmeldung in DocGS erfolgt mit Ihrer TUM-Kennung. Wenn Sie noch keine TUM-Kennung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Professur bzw. Ihren Lehrstuhl.

Sie müssen den Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste in DocGS generieren und einreichen. Wir empfehlen Ihnen den Antrag auszudrucken und am besten zusammen mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer im Original zu unterschreiben. Prüfbare digitale Unterschriften im PDF-Formular sind ebenfalls möglich.

Auch bei der Betreuungsvereinbarung des GC-ED empfehlen wir, dass zumindest Sie und Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer im Original unterschreiben. Auch hier wären prüfbare digitale Unterschriften im PDF-Formular möglich.

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus benötigen, entnehmen Sie bitte unserem Info-Sheet.

Schicken Sie alle Unterlagen entweder per Post an: TUM School of Engineering and Design, Graduate Center, Boltzmannstraße 15, 85748 Garching b. München, 
oder geben Sie alle Unterlagen in Garching i.d.R. montags von 10 - 11 Uhr im Raum MW 0025 oder
im Stammgelände i.d.R. donnerstags von 10 - 11 Uhr im Raum 4139 ab.





Betreuungsvereinbarung | Betreuende Personen 

Die Betreuungsvereinbarung unterstützt Sie und Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer bei der Planung und Durchführung Ihrer Promotion, indem sie eine Orientierung über den Inhalt und den Zeitplan Ihres Promotionsprojekts sowie die wichtigsten Eckpunkte zu Beginn Ihrer Promotion festhält. In dem Dokument werden zudem gegenseitige Rechte und Pflichten transparent gemacht sowie Qualifizierungsschwerpunkte und überprüfbare Meilensteine festgehalten. Die in der Betreuungsvereinbarung enthaltenen Elemente können und sollen mit der Fortentwicklung Ihres Dissertationsprojekts angepasst und verändert werden. Die Betreuungsvereinbarung ist auch die Grundlage für die Feedback-Gespräche mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer und sollte spätestens im Zuge dieses Feedback-Gesprächs aktualisiert werden.

Grundsätzlich ist Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer eine prüfungsberechtigte Hochschullehrerin bzw. ein prüfungsberechtigter Hochschullehrer der TUM School of Engineering and Design. Zweitmitglieder sind ebenfalls möglich. Die Betreuerin bzw. der Betreuer soll gem. § 10 (3) der TUM-Promotionsordnung auf Wunsch zur Erstprüferin bzw. zum Erstprüfer der Dissertation bestellt werden.

Eine Zweitbetreuerin bzw. ein Zweitbetreuer ist immer dann in die Betreuungsvereinbarung mit aufzunehmen, wenn es sich um eine Kooperation mit einer HAW oder mit einer ausländischen Universität nach Abschluss eines Joint Supervision Agreements handelt.

Falls Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer innerhalb der nächsten zwei Jahre in den Ruhestand geht, ist an der TUM School of Engineering and Design ebenfalls eine Zweitbetreuerin bzw. ein Zweitbetreuer aus den Reihen der prüfungsberechtigten Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer zu nennen, die bzw. der voraussichtlich noch während der gesamten Bearbeitungszeit der Promotion im Dienstverhältnis mit der TUM steht.

Wird in der Dissertation ein interdisziplinäres Forschungsthema bearbeitet, das zur optimalen Betreuung eine Zweitbetreuung innerhalb der TUM oder einer anderen in- oder ausländischen Universität erforderlich macht, so ist dies in Ausnahmefällen auf Antrag möglich. Es muss dann aber zwingend auf der Betreuungsvereinbarung vermerkt sein, dass sich über die TUM Promotionsordnung aus der Rolle der Zweitbetreuung kein Prüfungsrecht der Dissertation ableitet.


Mentorin bzw. Mentor

Beim Mentorat sind formal zwei Dinge zu beachten:

  • Die Mentorin bzw. der Mentor ist mit selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten vertraut und weist dies in der Regel durch eine Promotion nach.
  • Die Mentorin bzw. der Mentor muss die Betreuungsvereinbarung unterschreiben.

Das Mentorat sollte möglichst von einer unabhängigen Person übernommen werden, die nicht der Professur oder der Forschungsgruppe der*des Promovierenden angehört. Innerhalb von sechs Monaten ist eine Nachmeldung möglich. In diesem Fall muss die Betreuungsvereinbarung erneut von allen Beteiligten unterschrieben und beim GC-ED eingereicht werden. Bei Fragen zum Mentorat informieren Sie sich hier.

Wir raten Ihnen dringend, die Mentorin bzw. den Mentor mit dem Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste zu benennen. Sie oder er soll von Anfang an dabei sein und in die Betreuungsvereinbarung und die Promotion eingebunden werden. Gelingt dies nicht, müssen Sie eigenverantwortlich spätestens 6 Monate nach Eintragung in die Promotionsliste die Mentorin bzw. den Mentor nachmelden und die Betreuungsvereinbarung aktualisieren. Stellen Sie hierfür einen Antrag via DocGS.


Exposé

Das Exposé soll die Problemstellung, den Stand des Wissens, die Methodik, Ziele und Hypothesen des Forschungsprojektes erläutern sowie einen realistischen Zeitplan mit Meilensteinen der Arbeit enthalten.
Es soll möglichst zu Beginn, spätestens aber nach sechs Monaten, in DocGS hochgeladen werden.
Es muss von der Betreuerin bzw. vom Betreuer unterschrieben sein.
Eine Vorlage finden Sie unter Downloads and Links.




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