Pflichten beim Erstellen von Online Formularen | Umfragen
- Das Formular bzw. die Umfrage muss folgendes enthalten
- eine Einwilligungserklärung (Datenschutzerklärung) in Textform (Beispiel siehe unten)
- deutlicher Hinweis falls Namen aufgezeichnet werden
- ein Checkbox-Element (Pflichtfeld) für die Bestätigung der Einwilligungserklärung zur Verarbeitung persönlicher Daten durch den User
- Formularinhalte bzw. Ergebnisse (Umfrage | Voting) müssen gelöscht werden sobald sie nicht mehr benötigt werden. Dies betrifft
- Datensätze in Formularen
- Umfrageergebnisse
- ggf. heruntergeladene Umfrageergebnisse
- Werden personenbezogene Daten erhoben, so ist eine „Beschreibung eine Verarbeitungstätigkeit“ (VT) für den Datenschutz der TUM zu erstellen. Sie erreichen das zugehörige Datenschutzmanagementsystem (DSMS) und weitere Infos über https://www.datenschutz.tum.de/datenschutz/verarbeitungstaetigkeit/.
- Dabei ist die Datenschutzrechtliche Definition des Verantwortlichen (Art 4 Num 7 DSGVO) zu beachten: Verantwortlich ist die Person bzw. Organisationseinheit, die Zweck und Mittel der Verarbeitung bestimmt.
Beispiel Einwilligungserklärung
Erläuterungen zum Text
Dieses Beispiel dient als Mustervorlage. Bitte passen Sie die Beispielvorlage für Ihren Zweck an.
Für Sie, als verarbeitende Person ist es wichtig, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass Sie nach den gesetzlichen Regelungen gem. DSGVO eine Nachweispflicht haben. Die Art und Weise der Zustimmung oder Einwilligung muss auch rückwirkend nachvollzogen werden können! Daher empfehlen wir, eine Einwilligung stets in Schriftform einzuholen, z.B. als erstes Feld im Formular | Umfrage | Voting. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Datenschutzbevollmächtigten oder das Datenschutzreferat.
Der Datenschutzhinweis sollte am Anfang (Formular | Umfrage | Voting) eingefügt werden. Ein Beispielformular | eine Beispielumfrage | finden Sie hier.

