Umbuchungen von Personalkosten sind ohne Beteiligung des Landesamts für Finanzen grundsätzlich nicht zulässig! Bitte informieren Sie für jede Personalkostenumbuchung die Personalabteilung. Diese veranlasst beim Landesamt für Finanzen die Umbuchung.

 Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben vom 28.02.2012.


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