- Erstellt von Sebastian John, zuletzt aktualisiert von Katja Lipicnik am 28. Oktober 2026 Lesedauer: 3 Minute(n)
Die TUM ist verpflichtet, bei der Beschaffung von Geräten ab einem Anschaffungswert von 200.000 Euro (brutto) das sogenannte Großgeräteverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür ist die Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationale Hochleistungsrechner (AV-FGH), verabschiedet von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, aus dem Jahr 2007.
Hierzu sind die in der anhängenden Übersicht aufgeführten Formalien zu beachten. Im Interesse der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln sind Großgeräteanträge zu stellen, unabhängig von der Art der Finanzierung. Geräte, die einzeln unter der Bagatellgrenze liegen und nicht lediglich in größeren Stückzahlen als Sachgesamtheit beschafft werden, stellen kein Großgerät dar.
Forschungsgroßgeräte
nach Art. 91b Grundgesetz (GG)
Die Notwendigkeit der Beschaffung und Nutzung des Forschungsgeräts wird allein mit dem Einsatz in der Forschung begründet. Darüber hinaus darf das Gerät auch in der Lehre und/oder Krankenversorgung eingesetzt werden. Diese Gebiete werden bei der Beurteilung der Notwendigkeit nicht berücksichtigt.
Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen.
DFG in Kofinanzierung mit dem Sitzland
- 50 % Bundesmittel
- 50 % Landesmittel (Ersteinrichtungs- bzw. Haushaltsmittel oder im Ausnahmefall freie Drittmittel)
Insofern für die erforderlichen Landesmittel zusätzliche Eigenleistungen der TUM erforderlich sind, nehmen Sie bitte wie in den "Leitfragen für die Finanzierung aus zentralen Mitteln" beschrieben Kontakt mit zuständigen Dekanat und TUM ForTe auf.
DFG-Vordruck 21.1 - 03/18 mit Beiblättern herunterladen, ausfüllen und in eine PDF-Datei konvertieren.
Übersendung der einzureichenden Unterlagen an Finanzprüfung zur finanziellen Gegenprüfung.
Freigabe von der ZA3.
Anmeldung im elan-Portal der DFG anmelden. Zur Unterseite "Online-Formular" durchklicken ( Antragsteller → Neues Projekt → Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik → Forschungsgroßgeräte → Online-Formular). Die notwendigen Informationen angeben und die freigegebene PDF-Datei hochladen.
Eingang einer DFG-E-Mail mit Vorgangsnummer und Quittungsdokument.
Unterzeichnung und Weiterleitung des Quittungsdokuments per Hauspost (an ZA3- Referat 33, Frau Hilber) mit Information zur Finanzierung des Landesanteils.
Vervollständigung und Übersendung des Quittungsdokuments durch die ZA3-Finanzen/Referat 33 an die DFG.
Genehmigung durch die DFG.
Großgeräte der Länder
nach Art. 143c Grundgesetz (GG)
Die Notwendigkeit der Gerätebeschaffung kann durch den Einsatz in der "Forschung", der "Ausbildung und Lehre" und der "klinischen Versorgung" begründet werden. Dieser Zweckbestimmung können sie sowohl unmittelbar als auch mittelbar dienen. Insofern gelten auch zentrale IT-Systeme als Großgeräte.
Ein Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (BayStMWK)
- 50 % Ersatzmittel des Landes (BayStMWK)
- 50 % Landesmittel (Ersteinrichtungs- bzw. Haushaltsmittel oder im Ausnahmefall freie Drittmittel)
Insofern für die erforderlichen Landesmittel zusätzliche Eigenleistungen der TUM erforderlich sind, nehmen Sie bitte wie in den "Leitfragen für die Finanzierung aus zentralen Mitteln" beschrieben Kontakt mit zuständigen Dekanat und TUM ForTe auf.
DFG-Vordruck 21.20a - 01/20 bzw. 21.20b - 01/20 herunterladen, ausfüllen und in eine PDF-Datei konvertieren.
Übersendung der einzureichenden Unterlagen an Finanzprüfung zur finanziellen Gegenprüfung.
Freigabe von der ZA3.
Anmeldung im elan-Portal der DFG anmelden. Zur Unterseite "Online-Formular" durchklicken ( Antragsteller → Neues Projekt → Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik → Forschungsgroßgeräte → Online-Formular). Die notwendigen Informationen angeben und die freigegebene PDF-Datei hochladen.
Eingang einer DFG-E-Mail mit Vorgangsnummer und Quittungsdokument.
Unterzeichnung und Weiterleitung des Quittungsdokuments per Hauspost (an ZA3- Referat 33, Frau Hilber) mit Information zur Finanzierung des Landesanteils.
Vervollständigung und Übersendung des Quittungsdokuments durch die ZA3-Finanzen/Referat 33 an die DFG.
Genehmigung durch die DFG.
Sonderfall CIP-/ WAP-Beschaffungen
Die Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern des Computer-Investitions-Programms und des Wissenschaftler-Arbeitsplatzprogramms werden zentral von den Schools vorgenommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den/die CIO-Beauftragten Ihrer School. Informationen hierzu finden Sie auf der ITO Wiki-Seite.