Erklärung zur Barrierefreiheit für den Service TUM Forschungs-Informations-System (TUMFIS)
Die Technische Universität München ist bemüht, ihr Angebot im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf portal.fis.tum.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Vereinzelt sind einige Funktionen der Anwendung nicht vollumfänglich barrierefrei.
Diese werden in den englischsprachigen Informationen des beauftragten Dienstleisters zur Barrierefreiheit aufgelistet.
Da diese für eine funktionale Nutzung der Anwendung nicht zwingend erforderlich sind, ist die Anwendung konform zu § 1 BayBITV.
Hinweise zur Anwendung
Die Anwendung wurde am 23.11.2023 veröffentlicht.
Die englischsprachige Auswertung zur Barrierefreiheit der Anwendung stellt der Anbieter als VPAT Accessibility Conformance Report bereit.
Begründung für nicht zugängliche Inhalte
Die nicht barrierefreien Inhalte sind für eine funktionale Nutzung der Anwendung nicht zwingend erforderlich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.09.2024 erstellt.
Methodik: Selbstbewertung
Feedback
Sie können uns als Nutzende Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktinformationen
Technische Universität München
Universitätsbibliothek
FIS-Support
Arcisstraße 21
80333 München
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Kontaktinformation der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html