Erklärung zur Barrierefreiheit für den Service TUM Forschungs-Informations-System (TUMFIS)

Die Technische Universität München ist bemüht, ihr Angebot im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf portal.fis.tum.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Vereinzelt sind einige Funktionen der Anwendung nicht vollumfänglich barrierefrei.
Diese werden in den englischsprachigen Informationen des beauftragten Dienstleisters zur Barrierefreiheit aufgelistet.
Da diese für eine funktionale Nutzung der Anwendung nicht zwingend erforderlich sind, ist die Anwendung konform zu § 1 BayBITV.

Hinweise zur Anwendung

Die Anwendung wurde am 23.11.2023 veröffentlicht.

Die englischsprachige Auswertung zur Barrierefreiheit der Anwendung stellt der Anbieter als VPAT Accessibility Conformance Report bereit.

Begründung für nicht zugängliche Inhalte

Die nicht barrierefreien Inhalte sind für eine funktionale Nutzung der Anwendung nicht zwingend erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.09.2024 erstellt.

Methodik: Selbstbewertung

Feedback

Sie können uns als Nutzende Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktinformationen

Technische Universität München
Universitätsbibliothek
FIS-Support 
Arcisstraße 21
80333 München

fis@tum.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV 

Kontaktinformation der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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