Informationen zum BAföG

Bachelor-Abschlussbestätigung für BAföG-Empfänger


BAföG-Empfängern kann ab sofort auf Antrag eine Abschlussbestätigung für den Bachelor ausgestellt werden. In diesem Dokument wird bescheinigt, dass und zu welchem Datum der/die Betroffene den Bachelor erfolgreich abgeschlossen und mindestens mit der Note 4,0 bestanden hat. Diese Bescheinigung können Sie dann gemeinsam mit der Immatrikulationsbescheinigung in den Master oder der Studienverlaufsbescheinigung, auf der der Master bereits aufgelistet ist, dem BAföG-Amt vorlegen, um die Master-Förderung beginnen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass Abschlussbescheinigungen nur auf Antrag ausgestellt werden! Ihren Antrag stellen Sie bei den Schriftführerinnen der Bachelor Prüfungsausschüsse. Für die Berufliche Bildung ist dies Verena Euler und für die Naturwissenschaftliche Bildung ist es Frau Schiermeier.

Bitte lesen Sie sich zudem folgende Hinweise des BAföG-Amtes durch:
http://www.studentenwerk-muenchen.de/finanzierung/bafoeg-faq/


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