Informationen zum BAföG
Informationen rund um das Thema Bafög finden Sie auf unserer Homepage.
Wenn Sie beim BAföG-Amt ein Formblatt vorlegen müssen, das Stempel und Unterschrift der Universität oder die Unterschrift eines hauptamtlichen Mitglieds des Lehrkörpers vorweisen soll, so kommen Sie damit bitte zuerst in die Studienberatung.
Die gängigsten Formblätter (z.B. die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) finden Sie hier. Bitte lesen Sie sich die Hinweise zu den Formblättern gut durch. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie auch auf den Seiten des Studentenwerks.
Bachelor-Abschlussbestätigung für BAföG-Empfänger
BAföG-Empfängern kann ab sofort auf Antrag eine Abschlussbestätigung für den Bachelor ausgestellt werden. In diesem Dokument wird bescheinigt, dass und zu welchem Datum der/die Betroffene den Bachelor erfolgreich abgeschlossen und mindestens mit der Note 4,0 bestanden hat. Diese Bescheinigung können Sie dann gemeinsam mit der Immatrikulationsbescheinigung in den Master oder der Studienverlaufsbescheinigung, auf der der Master bereits aufgelistet ist, dem BAföG-Amt vorlegen, um die Master-Förderung beginnen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Abschlussbescheinigungen nur auf Antrag ausgestellt werden! Ihren Antrag stellen Sie bei den Schriftführerinnen der Bachelor Prüfungsausschüsse. Für die Berufliche Bildung ist dies Verena Euler und für die Naturwissenschaftliche Bildung ist es Frau Schiermeier.
Bitte lesen Sie sich zudem folgende Hinweise des BAföG-Amtes durch:
http://www.studentenwerk-muenchen.de/finanzierung/bafoeg-faq/