Allgemeines

1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um ein Auslandssemester via Erasmus+ machen zu können?



  • Immatrikulation an der TUM für einen Vollzeitstudiengang
  • (mind.) erstes Studienjahr muss zum Bewerbungszeitpunkt erfolgreich absolviert worden sein
  • geplantes Auslandsstudium von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten (60 bis 360 Tage)
  • ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Gastuniversität (in der Regel B2 bei Reiseantritt)
  • Auch Nicht-EU-Bürger können sich bewerben 
  • Bestehen von mindestens zehn ECTS an der Gastuniversität als Voraussetzung für das Erasmus+ Stipendium



2. In welchen Ländern kann ich ein Auslandssemester absolvieren? 


  • Eine Bewerbung ist nur möglich bei den Erasmus-Parternschaften der für Sie zuständigen Fakultät: Department Educational Sciences der School of Social Sciences and Technology:

Erasmus+ Parternschaften gibt es aktuell mit Hochschulen in Belgien, Estland, Finnland, Italien, Niederlande, Österreich und Ungarn. Eine Übersicht über aktuelle Partneruniversitäten sowie Erfahrungsberichte anderer Studierenden finden Sie in der TUM MoveOn-Datenbank (bei Subject Area bitte "SOT-Education" angeben). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Lehramtsstudierende der Informatik sich auf Erasmus+ Plätze der Fakultät für Informatik an der TUM zu bewerben. 

Das MZL der LMU stellt zudem auf seiner Webseite detaillierte Informationen für Wege ins Ausland für Lehramtsstudierende mit Unterrichtsfach an der LMU zur Verfügung, welche einen guten ersten Überblick über verschiedene Möglichkeiten bieten.  

Sollten Sie ein Auslandsstudium im außereuropäischen Ausland (weltweite Studienaufenthalte) anstreben, so kommt für Sie eine Bewerbung über das Programm TUMexchange in Frage.


  3. Muss ich einen speziellen Notendurchschnitt haben um einen Platz zu bekommen?

  • Sie benötigen keinen speziellen Notenschnitt für die Bewerbung an der TUM. Ob die von Ihnen angestrebte Parternuniversität einen speziellen Notenschnitt voraussetzt, müssen Sie bitte auf der Seite der jeweiligen Universität recherchieren.


4. Wie lange kann ich im Ausland studieren bzw. mein Praktikum absolvieren?


  • Studium: mind. zwei bis max. zwölf Monate, d.h. 60 bis 360 Tage
  • Auslandspraktikum: zwei bis zwölf Monate (= 60 bis 360 Tage)


5. Welche Sprachkenntnisse benötige ich und benötige ich einen Nachweis dafür?

  • für die Bewerbung an der TUM: Sprachniveau mind. B2 bei der Unterrichtssprache Englisch, bei allen anderen Unterrichtssprachen B1 (die Unterrichtssprache ist nicht immer zwingend die Landessprache; bitte beachten Sie, dass manche Partneruniversitäten auch ein Mindestniveau in der Landessprache voraussetzen); als Nachweis wird auch ein deutsches Abiturzeugnis mit expliziter Angabe des Sprachniveaus (A1-C2) akzeptiert: Ein auf dem Zeugnis ausgewiesenes Sprachniveau "B2+/C1" wird als B2 eingestuft.
  • Sie haben die Möglichkeit, den Sprachnachweis durch Ihr Abiturzeugnis zu erbringen. Hierbei gilt: Das Sprachniveau B2 wird explizit auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen oder Sie haben diese Sprache am Gymnasium 7 Jahre belegt und mind. der Note "gut" / 10 Punkten abgeschlossen. Bei allen anderen Sprachen gilt: Das Sprachniveau B1 wird explizit auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen oder Sie haben diese Sprache am Gymnasium 5 Jahre belegt und mind. der Note "gut" / 10 Punkten abgeschlossen.
  • Falls Sie die erforderlichen Sprachnachweise zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorweisen können, kontaktieren Sie die Auslandsberatung an Ihrer Fakultät.
  • Bitte informieren Sie sich auch auf den Webseiten der Partneruniversitäten über geforderte Sprachnachweise.
  • Die erforderlichen Sprachnachweise müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung bei der Partneruniversität vorliegen (das ist i.d.R. einige Wochen nach Bewerbung an der TUM).

Vorbereitende Sprachkurse für einen Auslandsaufenthalt können am TUM Sprachenzentrum besucht werden.


6. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich in England (UK) oder der Schweiz ein Auslandsemester machen möchte? 

  • Als Freemover möglich
  • Auslandsaufenthalte in der Schweiz sind über das SEMP Programm möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: Studieren in der Schweiz mit dem Swiss-European Mobility Programme; aktuell besteht jedoch noch keine Partnerschaft mit unserer Fakultät
  • Auslandsaufenthalte in Großbritannien sind über TUMexchange möglich (aktuell besteht jedoch noch keine Partnerschaft; erst für das akademische Jahr 2023/24 geplant)


7. Wie kann ich mich auf ein Auslandsemester vorbereiten und in Kontakt mit anderen Studierenden kommen?


8. Kann ich ein Erasmus+ Studium und Erasmus+ Praktikum kombinieren?

  • Ja, eine Kombination ist möglich. 


9. Kann ich mich auf einen Erasmus Austauschplatz an einer anderen Fakultät/einem anderen Fachbereich bewerben?

  • Für Lehramtsstudierende der Informatik besteht die Möglichkeit sich auf Erasmus+ Plätze der Fakultät für Informatik an der TUM zu bewerben. Bewerbungen über andere Fakultäten sind sonst nur in absoluten Ausnahmen möglich (Restplätze).


10. Gibt es eine Restplatzbörse oder Nachrückverfahren?

  • Nein, das wird an der TUM leider nicht angeboten.


11. Muss ich Semestergebühren an der TUM bezahlen, obwohl ich im Ausland bin?

  • Ja, die Beiträge für das Studentenwerk sowie den Solidarbeitrag im Semesterticket müssen trotz Auslandssemester weiterbezahlt werden. Der Semesterbeitrag muss auch während einer Beurlaubung gezahlt werden.


12. Bin ich im Ausland über die TUM krankenversichert?

  • Nein, eine Versicherung über die TU München besteht nicht. Jede/r Studierende ist für einen Versicherungsschutz im Ausland selbst zuständig.
  • Achtung: Eine gültige Auslandskrankenversicherung ist eine wichtige Voraussetzung, um an der Partneruniversität im Ausland als Student immatrikuliert zu werden!


13. Muss ich ein Urlaubssemester beantragen?

  • Nein, ein Urlaubssemester ist keine Voraussetzung für ein Auslandssemester. Die Beantragung eines Urlaubssemesters während eines Auslandsaufenthaltes ist jedoch möglich. Die Entscheidung dafür liegt bei Ihnen.
  • Achtung: Urlaubssemester zählen grundsätzlich nicht als Fachsemester. Wenn Sie jedoch an einer anderen Hochschule oder durch Praktika Leistungen in einem Umfang von mehr als 22 ECTS erbracht haben und sich diese an der TUM anerkennen lassen möchten, erfolgt eine Höherstufung des Fachsemesters.




Bewerbung


14. Welche Fristen und Termine muss ich beachten?

  • Die Bewerbungsphase ist immer ab Dezember bis Mitte Januar für das darauffolgende Wintersemester und übernächste Sommersemester. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen und Hinweise auf der Homepage des Global & Alumni Office.
  • Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerberportal des TUM G&A
  • Praktika: Eine Bewerbung ist immer möglich (Deadline 4 Wochen vor Beginn des Praktikums innerhalb Europa und 8 Wochen außerhalb Europas)


15. Wie erfolgt die Bewerbung für einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt?


16. Wann erfahre ich, ob ich einen Platz erhalten habe?


  • In der Regel spätestens im März.

17. Nach welchen Kriterien erfolgt die Platzvergabe?


  • Die Auswahl und Nominierung erfolgt durch die Fakultäten anhand der Bewerbungsunterlagen.

18. Kann ich mich für Erasmus und TUMexchange gleichzeitig bewerben?


  • Es ist möglich, sich in demselben Zeitraum für beide Programme zu bewerben, jedoch kann bei beideseitiger Zusage nur ein Platz angenommen werden. 
  • Nach erfolgreicher Nominierung für einen TUMexchange-Platz und der Annahme dieses Platzes Ihrerseits ist eine Bewerbung für das Erasmus+ Programm im Dezember nicht mehr möglich.

19. Für wie viele Universitäten und Länder kann ich mich bewerben?

  • Eine Bewerbung kann bis zu vier Wunschuniversitäten beinhalten. Bitte priorisieren Sie Ihre Wünsche.


20. Benötige ich beglaubigte Kopien von Dokumenten?

  • Für die TUM Interne Bewerbung sind keine beglaubigten Kopien erforderlich. Für die Bewerbung an der Partneruniversität können ggf. beglaubigte Kopien je nach Universität notwendig werden. Bitte erkundigen Sie sich eigenständig bei der Partneruniversität nach den geforderten Unterlagen.


21. Welche Sprache soll das Motivationsschreiben haben?

  • Das Motivationsschreiben soll in englischer Sprache verfasst werden


Finanzielles


21. Gibt es finanzielle Unterstützung oder Stipendien auf die ich mich bewerben kann?




  • Das Erasmus+ Stipendium beinhaltet eine monatliche Förderungssumme zwischen 490 und 600 Euro je nach Land. Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt.
  • Für die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln zur An-/Abreise werden zusätzlich einmalig 50 Euro "Green Travel Grant" (z.B. durch die Nutzung von Zug, Bus, Fahrgemeinschaften im Auto, Fahrrad, etc. ) ausgezahlt.
  • Zusätzlich können Studierende mit Behinderung, mit chronischer Erkrankung, mit Kindern, erwerbstätige Studierende oder Erstakademiker/innen eine Zusatzförderung von 250 Euro pro Monat beantragen.
  • Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Stipendienmöglichkeiten. Eine Auflistung und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des TUM Global & Alumni Office unter Auslandsstipendien.

22. Kann ich ein Erasmus Stipendium und gleichzeitig Auslands-BAföG erhalten?

  • Ja, BAföG-berechtigte Studierende können zusätzlich zum Erasmus+ Stipendium Auslands-BAföG erhalten. Nähere Informationen und konkrete Auskünfte dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – Auslands-BAföG sowie bei Ihrem zuständigen BAföG Amt.


23. Wie und wann wird das Erasmus Stipendium ausgezahlt?

  • Voraussetzung für den Erhalt des Erasmus + Stipendiums ist das Bestehen von mindestens 10 ECTS an der Gastuniversität (nicht zwingend anerkennbar)
  • Nachweis von mindestens 60 Tagen Aufenthalt an der Partneruniversität im Ausland
  • Vollständiges und fristgerechtes Einreichen der erforderlichen Dokumente
  • Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate erfolgt zu Beginn des Auslandsemesters mit ca. 70% der Gesamtförderungssumme nach Einreichung aller benötigten Dokumente. Die zweite Rate mit 30% erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Auslandssemesters und der Einreichung aller Dokumente. Die Dauer des Aufenthaltes wird mit der Confirmation of Stay nachgewiesen. Genaue Informationen zu den To dos für die Erasmus-Förderung finden Sie auf der Homepage des Global & Alumni Office.




Organisatorisches – Vor dem Auslandsaufenthalt


24. Welche Dokumente muss ich einreichen und wann?

  • Einreichung von Unterlagen für die erste Erasmus+ Stipendienrate
  • Grant Agreement → Das Dokument wird den Studierenden per E-Mail zugestellt. Es muss dem TUM Global & Alumni Office unterschrieben im Original vorliegen
  • Online Learning Agreement (OLA) → Das vollständig unterschriebene OLA  muss in MoveOn im Formular "Erasmus Learning Agreement - before mobility" hochgeladen werden, spätestens 1 Tag vor Abreise. Erstberatung zum OLA bei Frau Verena Euler. 
  • OLS-Sprachtest (online) → Die Einladung zum Sprachtest werden automatisch per Mail vom OLS-System verschickt. Die EU bietet zudem über die OLS-Plattform kostenfreie, tutorierte Online-Sprachkurse. Der OLS-Sprachtest dient lediglich der Einstufung Ihres aktuellen Sprachniveaus und darauf folgend die Auswahl des richtigen Sprachenlevels für den kostenfreien Online-Sprachkurs. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des TUM Global & Alumni Office unter:  Vor dem Aufenthalt.


25. Kann ich mein Auslandssemester verlängern?

  • Ja, eine Verlängerung des Aufenthaltes um ein Semester (auf max. 2 Semester) ist grundsätzlich möglich. Nach Rücksprache mit der Gastuniversität und der Auslandskoordinator/in Ihrer Fakultät (Verena Euler, Stand September 2023) muss auch das TUM Global & Alumni Office schriftlich über die veränderte Aufenthaltsdauer informiert werden. Eine weitere Förderung ist nicht möglich.
  • Ein Antrag auf Verlängerung des aktuellen Auslandsaufenthaltes um einige Tage/Wochen (max. 30 Tage) muss mindestens 30 Tage vor dem ursprünglich geplanten Ende des Aufenthaltes erfolgen. Dann kann das Stipendium um max. 30 Tage verlängert werden.


26. Um was muss ich mich vor Antritt des Auslandssemesters kümmern?

  • Konkrete Planung (Reiseplanung, Unterkunft, Versicherungen, Bankkonten, …)
  • Nach Platzvergabe und Nominierung von Seiten der TUM ist eine Bewerbung an der Partneruniversität notwendig
  • Teilnahme an Sprachkursen




Organisatorisches - Während dem Auslandsaufenthalt


27. Was kann ich tun, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt abrechen muss/möchte?

  • Bitte informieren Sie zunächst das TUM Global & Alumni Office und Ihren Ansprechpartner/in für Internationales an der Fakultät (Verena Euler, Stand September 2023)
  • Eine bereits erfolgte Erasmusförderung muss ggf. zurückerstattet werden


28. Wer hilft mir bei Problemen? Wer sind meine Ansprechpartner?

  • Ansprechpartner Internationales (Incomings) beim International Office der Partneruniversität / an der jeweiligen Partneruniversität
  • Auslandskoordinator/in Ihrer Fakultät (Verena Euler, Stand September 2023) und Ansprechpartner TUM Global and Alumni Office


29. Welche Dokumente muss ich einreichen und wann?

  • Confirmation of Arrival → unterschriebenes Dokument (Vorlage siehe Downloads) muss innerhalb der ersten Woche nach Beginn der Mobilität beim TUM Global & Alumni Office eingereicht werden
  • OLA → Bei Änderungen muss das OLA bis 5 Wochen nach Semesterstart (an der Partneruniversität) angepasst und in MoveON im Formular "Erasmus Learning Agreement - during mobility" hochgeladen werden. Sollte die Partneruniversität noch kein OLA anbieten, so müssen für das Learning Agreement weiterhin PDFs verwendet werden
  • Confirmation of Stay →  an der Partneruniversität zum Ende des Aufenthaltes unterschreiben lassen




Studienleistungen


30. Welche Fächer kann/muss ich an der Partneruniversität besuchen? Muss ich eine bestimmte Zahl an ECTS an der Partneruniversität erreichen?

  • Bestehen von mindestens zehn ECTS an der Gastuniversität als Voraussetzung für das Erasmus+ Stipendium
  • Mindestanforderungen der Partneruniversität beachten


31. Was muss ich beim Online Learning Agreement (OLA) beachten?

  • Laufzettel_OLA_SOT_EDU.pdf
  • Anleitung Laufzettel und OLA
  • OLA Anleitung_ST_März 2020_DE.docx
  • Sollte die Partneruniversität noch kein OLA anbieten, so müssen für das Learning Agreement weiterhin PDFs verwendet werden (d.h.: Bearbeiten Sie das OLA und drucken Sie es als PDF aus und sammeln Sie die Unterschrften per Mail/PDF ein; Sollte die Partneruni Ihnen direkt eine Vorlage für das Learning Agreement als PDF bereitstellen, dann nehmen Sie das)
  • Auf dem OLA muss ein ISCED Code angegeben werden, dieser lautet 0119 (außer bei Klagenfurt: 0111) - Stand März 2024

32. Wie kann ich mir meine Studienleistungen von der Partneruniversität an der TUM anrechnen lassen?

  • Die Leistungen können Sie sich nach Rückkehr anerkennen lassen. Dazu müssen Sie bei der Studienberatung einen Antrag auf Anerkennung einreichen, den Laufzettel und das finale PDF des Online Learning Agreements sowie das Transcript of Records der Partneruniversität.


33. Wie werden Noten aus dem Ausland angerechnet?




Organisatorisches - Nach dem Auslandsaufenthalt


34. Wird mein Auslandsaufenthalt automatisch in mein Diploma Supplement eingetragen?

  • Auslandsaufenthalte über Erasmus+ werden automatisch im Diploma Supplement erwähnt.
  • Selbstorganisierte Aufenthalte (z.B. Freemover, Summer Schools,…) müssen selbstständig in MoveOn registriert werden und anschließend beim Auslandsbeauftragten der Fakultät eingereicht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie Hier
  • Einspielungen in das Diploma Supplement erfolgen aktuell einmal pro Jahr im August/September. Aufenthalte des akademischen Vorjahres sind ab Oktober im Diploma Supplement erwähnt.


35. Welche Dokumente muss ich nach meiner Rückkehr einreichen und wann?

       Nach Beendigung des Aufenthaltes müssen folgende Dokumente eingereicht 

       werden:

  • Erfahrungsbericht
  • Confirmation of Stay der Partnerhochschule
  • Transcript of Records über bestandene Kurse an der Partnerhochschule
  • Course Alignment
  • EU-Survey
  • OLS Sprachtest
  • Unterlagen für die zweite Stipendienrate




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