Stipendien über die TUM

Auslandssemester (Studium)

  • Erasmus + Stipendium (Europa)
  • Auslandsstipendium für selbstorganisierte Studienaufenthalte (Freemover)
  • PROMOS Studien- und Wettbewerbsreisen (Gruppenreisen, Europa, weltweit)
  • Stipendium für Chancengleichheit (TUMexchange Bewerber)
  • Swiss-European Mobility Programme (Schweiz)
  • TUM ohne Grenzen (Entwicklungsländer)


Praktika und Abschlussarbeiten im Ausland

  • Erasmus + Studierenden Mobilität für Praktikum und praxisorientierte Abschlussarbeiten (Europa und weltweit)
  • PROMOS Abschluss- und Semesterarbeiten (weltweit, Europa bei fehlender Erasmus + Kooperation, Freemover)
  • Swiss-European Mobility Programme (Schweiz)
  • TUM ohne Grenzen (Entwicklungsländer)


Detaillierte Beschreibungen zu den einzelnen Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite des TUM Global & Alumni Office unter https://www.international.tum.de/global/stipendien/ . Weitere Informationen zum Erasmus + Stipendium finden Sie auf der Wiki Seite FAQ Erasmus +.

Die folgenden Anregungen, Hinweise und Links zu verschiedenen Stipendien sollen eine Hilfestellung bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt bieten. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.


Externe Stipendien und Förderungen

Auch abseits bestehender Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der TUM gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für ein Studium oder Praktikum im Ausland. Im Folgenden finden Sie eine kleine Übersicht über vorhandene Finanzierungshilfen für den Auslandsaufenthalt unterteilt in länderübergreifende und länderspezifische Förderungen. Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Stipendien auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet sind und unterschiedliche Voraussetzungen mit sich bringen. Eine zusätzliche Finanzierung zum Erasmus + Stipendium kann möglich sein.


Allgemeine länderübergreifende Förderungen

  • AuslandsBAföG

Was?

    • Studiengebühren bis zu 5.600€ für maximal ein Jahr
    • Reisekostenpauschale (innerhalb Europas pro Hin und Rückreise je 250€, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro)
    • evtl. Zuschläge für Zusatzkosten der Krankenversicherung
    • Auslandszuschläge für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und in der Schweiz

Für wen?

    • Für alle, die grundsätzlich BAföG förderberechtigt sind
    • Umfang hängt vom Gastland und Art des Aufenthaltes ab
    • Für Studienaufenthalt und Praktika möglich
    • Ein Antrag lohnt sich aufgrund höherer Sätze oftmals auch für Studierende, die im Inland kein BAföG erhalten

Voraussetzungen?

    • Einkommen und Vermögen der Eltern und Studierendem darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (Grenzwert liegt im Ausland jedoch höher)
    • Antrag auf Auslands-BAföG muss beim zuständigen Auslandsamt gestellt werden
    • Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden
    • Studienaufenthalte außerhalb der EU werden maximal ein Jahr gefördert
    • Im Ausland erbrachte Studienleistungen müssen im Studium anrechenbar sein (keine Sprachkurse

Link: https://www.xn--bafg-7qa.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_formular.html und https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland


  • Deutschlandstipendium TUM

Was?

    • 300 € pro Monat für ein Jahr (Auslandsunabhängig)

Für wen?

    • Immatrikulierte Studierende an der TUM (mit Matrikelnummer)
    • Studierende, die sich an der TUM beworben haben und eine Bewerbernummer aufweisen können
    • Wiederbewerbung möglich

Voraussetzungen?

    • Persönliche Leistungen
    • Im Förderzeitraum dürfen keine weiteren begabungs- und leistungsorientierten Förderungen bezogen werden, die einen Monatsdurchschnitt von 30 € oder mehr betragen
    • Eine Förderung zur Promotion ist nicht möglich
    • Regelstudienzeit darf nicht überschritten sein
    • Weiterzahlung des Stipendiums im Ausland nur bei Pflichtpraktika!
    • Kann mit Erasmus + Stipendium und AuslandsBAföG kombiniert werden

Link: https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung/stipendien/stipendien-der-tum/deutschlandstipendium und https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung/stipendien/stipendien-der-tum/deutschlandstipendium/faq 


  • Stipendienprogramme DAAD

-große Datenbank mit zahlreichen Stipendien, beispielsweise:

    • Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland (weltweit, außer Erasmus + Länder) 

Was?

      • Stipendium für ein Studienjahr im Ausland
      • Studienaufenthalt kann neben der Teilnahme an Lehrveranstaltungen auch das Schreiben einer Abschlussarbeit beinhalten
      • Monatliche Stipendienrate (je nach Gastland)
      • Reisekostenzuschuss (je nach Gastland)
      • Zuschuss zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
      • Zuschuss zu Studiengebühren (Obergrenze vorhanden)
      • Ggf. Zuschuss zu Sprachkursen und Familienleistungen)
      • Dauer: 1 Studienjahr (12 Monate, Verlängerung nicht möglich)

Für wen?

      • Studierende eines Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengang (oder Äquivalent) die ein Studienjahr im Ausland verbringen möchten
      • Das Programm richtet sich an alle wissenschaftlichen Fachrichtungen

Voraussetzungen?

      • Studienaufenthalt reine Recherche und Abschlussarbeitsaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert)
      • Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert (andere Programme vorhanden)
      • Förderung über dieses Programm nur für Länder außerhalb der Erasmus + Programmländer und Großbritannien
      • Leistungen von dritter Seite werden zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet 
      • StipendiantInnen von Begabtenförderungswerken dürfen während einem DAAD Stipendium von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen (weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet)

Link: https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=1&target=&subjectGrps=&intention=&daad=&q=&page=2&detail=57503530


    • DAAD - Stipendien für ein Masterstudium im Ausland

Was?

      • Monatliche Stipendienrate (je nach Gastland)
      • Reisekostenzuschuss (je nach Gastland)
      • Zuschuss zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
      • Zuschuss zu Studiengebühren (Obergrenze vorhanden)
      • Ggf. Zuschuss zu Sprachkursen und Familienleistungen)
      • Dauer: 12 Monate bis 24 Monate (je nach Land und Studienprogramm)

Für wen?

      • Graduierte
      • Stipendium für die Erlangung eines Masterabschlusses im Ausland (komplettes Auslandsstudium)

Voraussetzungen?

      • Ersten Abschluss bei Bewerbung (z.B. Bachelorabschluss) oder kurz davor
      • Masterabschluss (oder äquivalent) soll im Ausland erlangt werden
      • komplettes Masterstudium muss im Ausland absolviert werden (bei Auslandssemester oder -jahr siehe Jahresstipendien für Studienaufenthalte im Ausland)
      • StipendiantInnen von Begabtenförderungswerken dürfen während einem DAAD Stipendium von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen (weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet)

Link: https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?detail=57503584&utm_source=daad.de&utm_medium=referral&utm_campaign=StipDB-Shortlink_Studieren-in-Deutschland


    • DAAD - Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland für Studierende und Masterstudierende 

Was?

      • Monatliche Stipendienrate (je nach Gastland)
      • Reisekostenzuschuss (je nach Gastland)
      • Zuschuss zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
      • Zuschuss zu Studiengebühren (Obergrenze vorhanden)
      • Ggf. Zuschuss zu Sprachkursen und Familienleistungen)
      • Kosten für die Reise vom Studienort zum Praktikumsort werden nicht übernommen
      • Dauer: mind. 7 Monate bis max. 12 Monate (je nach Ihrem Vorhaben)

Für wen?

      • Studierende eines Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengang (oder Äquivalent), die einen Teil ihrer Studienzeit im Ausland verbringen möchten

Voraussetzungen?

      • Studierende in grundständigen Studiengängen (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) müssen bei Bewerbungsschluss mind. im zweiten Semester sein 
      • Masterstudierende müssen spätestens zu Beginn der Förderung an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein
      • Leistungen von dritter Seite werden zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet 
      • Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert (andere Programme vorhanden)
      • StipendiantInnen von Begabtenförderungswerken dürfen während einem DAAD Stipendium von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen (weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet)
      • Durchlaufen eines Auswahlverfahrens

Link: https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=1&target=46&subjectGrps=&daad=&q=&page=2&detail=50015578


  • Haniel-Stipendienprogramm (Studienstiftung des deutschen Volkes)

Was?

    • Jährlich 7-8 Stipendien für ein Auslandsstudium mit anschließendem Praktikum (Europa oder weltweit)
    • Dauer: 12-22 Monate einschließlich 2-3 Monate Praktikum
    • Aufnahme in die Studienstiftung des deutschen Volkes und Haniel Stiftung
    • monatliches Vollstipendium in Höhe von 1.200€ (EU), 1.500€ (Großbritannien, USA, außereuropäische Länder)
    • Übernahme von Studiengebühren für maximal zwei Jahre in Höhe von bis zu 14.000€/Jahr (USA und Großbritannien) und bis zu 10.000€/Jahr (übrige Länder)
    • Startgeld von 500€ (einmalig)
    • Reisekostenpauschale von 1.000€ (einmalig)

Für wen?

    • Studierende aller Fachrichtungen mit nachgewiesenem Interesse an enkelfähiger Unternehmensführung (Nachweise außeruniversitäres Engagement oder Studienschwerpunkte und -inhalte)
    • Masterstudierende

Voraussetzungen?

    • Bachelorabschluss muss vorliegen
    • Ein mit exzellenten Studienleistungen abgeschlossenes Bachelorstudium zu Programmbeginn 
    • Grundlage der Förderung ist ein mind. 2 semestriges Auslandsstudium mit anschließendem Praktikum in einem Wirtschaftsunternehmen
    • Fokus auf generationsübergreifend/enkelfähige und Nachhaltige Unternehmen
    • Vorherige Förderung durch die Studienstiftung ist nicht erforderlich
    • Hochschulabschluss darf am Bewerbungsstichtag (15. Oktober) nicht älter als fünf Jahre sein

Link: https://www.studienstiftung.de/haniel/


  • Politische, religiöse oder gewerkschaftliche Stiftungen die ihre StipendiantInnen auch im Ausland fördern

Beispielsweise:

    • Heinrich-Böll Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen)
    • Hanns-Seidel Stiftung (CSU) 
    • Konrad-Adenauer Stiftung (CDU)
    • Friedrich-Ebert Stiftung (SPD)
    • Friedrich-Naumann Stiftung für die Freiheit (FDP)
    • Rosa-Luxemburg Stiftung (Die Linke)
    • Cusanuswerk (religiöses Begabtenförderungswerk, katholisch)
    • Evangelisches Studienwerk Villigst (religiöses Begabtenförderungswerk, evangelisch)
    • Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (religiöses Begabtenförderungswerk, jüdisch)
    • Avicenna-Studienwerk (religiöses Begabtenförderungswerk, muslimisch)
    • Hans-Böckler Stiftung (gewerkschaftlich)
    • Studienförderwerk Klaus Murmann (gewerkschaftlich)
    • Max Weber Programm des Freistaates Bayern zur Hochbegabtenförderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz 
    • Studienstiftung des Deutschen Volkes (Begabtenförderungswerk)

Detaillierte Übersicht zu einzelnen Programmen unter https://www.auslandsaufenthalt.org/stipendium-auslandssemester.php und https://www.college-contact.com/finanzen/begabtenfoerderungen-stiftungen


  • Bildungs- und Studienkredit KfW

Was?

    • Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    • Max. 24 Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro
    • Auf Wunsch, Einmalzahlung von bis zu 3.600€ für ausbildungsbezogene Aufwendungen
    • Auszahlungsphase max. 2 Jahre, Karenzphase mind. 2 Jahre, Tilgungsphase 120€/Monat mit Start nach 4 Jahren nach der ersten Auszahlung

Für wen?

    • Steht allen Studierenden aller Fachrichtungen offen (Vollzeitstudium)
    • Alter zwischen 18 und 35 Jahre
    • Ständiger Wohnsitz in Deutsch­land und Bedingungen nach § 8 BAföG erfüllen oder
    • Als Deutscher ständiger Wohnsitz im Ausland und Bedingungen nach § 6 BAföG erfüllen
    • Auch ein Zweitstudium wird gefördert

Voraussetzungen?

    • Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
    • Unabhängig vom Einkommen
    • Keine Sicherheiten nötig
    • Kombination mit BAföG möglich
    • Rückzahlungsdauer hängt von Kreditsumme ab

Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/Bildungskredit-(173)/ und https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/bildungskredit_node.html


Was?

    • Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    • Flexible monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650€
    • Höchstdauer bei Erst- oder Zweitstudium: 14 Semester (altersabhängig)
    • Höchstgrenze 54.000€
    • Höchstdauer bei Postgradualem Studium oder Promotion: 6 Semester
    • Höchstgrenze: 23.400€
    • Auszahlung als Gesamtbetrag nicht möglich
    • Variabler Zinssatz (wird jeweils für ein halbes Jahr festgelegt)

Für wen?

    • Steht allen Studierenden aller Fachrichtungen offen 
    • Vollzeit, Teilzeit, Berufsbegleitend oder Fernstudium möglich
    • Alter: 18 bis 44 Jahre
    • Deutsche Staatsangehörige mit Wohn­sitz in Deutschland
    • EU-Staatsangehörige (seit mind. 3 Jahren in Deutschland)
    • Familienangehörige (gleich welcher Staats­bürgerschaft) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen, die sich mit diesem in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind
    • Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse

Voraussetzungen?

    • Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
    • Unabhängig vom Einkommen
    • Keine Sicherheiten nötig
    • Kombination mit BAföG möglich
    • Rückzahlungsdauer hängt von Kreditsumme ab
    • Förderung von Auslandssemester bei bestehender Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
    • Online Antrag möglich

Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)/ 


  • Stipendien von Seiten des Gastlandes (evtl. Ausschreibungen an Partneruniversitäten, Regierungen, etc. für internationale Austauschstudierende)


Länderspezifische Förderungen

Die folgenden Programme und Stipendien stellen Möglichkeiten zur Förderung sowie Hilfe bei der Findung von Studienplätzen für Auslandsaufenthalte abseits Erasmus + Kooperationen dar. Länderspezifische Förderungen sind daher insbesondere für Freemover, bei Interesse an Kurzzeitaufenthalten, Forschungspraktika oder Projekten interessant, wenn keine Partnerschaft zwischen der SOT und Wunschuniversitäten oder Wunschländern besteht. Detaillierte Informationen zu Freemover Auslandsaufenthalten finden Sie auch auf der Wiki Seite FAQ Freemover. Bitte informieren Sie sich auch über bestehende europäische und weltweite SOT Partnerschaften auf MoveOn, der Webseite des Department of Educational Sciences und der Wiki Seite Erasmus + Partneruniversitäten


Australien

China

Frankreich

Großbritannien

Indien

Israel

Italien

Japan

Kanada

Lateinamerika

Neuseeland

Norwegen

Osteuropa

Schweden

Slowakei

Tschechien

Ungarn

USA

Auf der Webseite des TUM Global & Alumni Office finden Sie weitere länderspezifische Förderungsmöglichkeiten.


Praktika verknüpft mit Stipendien

Neben einem Auslandsstudium, bieten auch Auslandspraktika eine tolle Möglichkeit internationale und interkulturelle Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Die folgende Liste bietet einen Überblick über bestehende Programme mit verschiedenen angegliederten Stipendien. Genauere Informationen und Vorstellung einzelner Programme und Stipendien im Bereich (Schul)praktika finden Sie auch auf der Wiki Seite FAQ Schulpraktika im Ausland.



Weiterführende Informationen

Weitere Stipendiendatenbanken:




  • Keine Stichwörter