Aufbauend auf der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung gilt für jeden Studiengang an der TUM eine Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO). Sie enthält verbindliche Regelungen für Ihren Studiengang, die die Grundlage für Ihr Studium bilden. Bitte informieren Sie sich daher auf jeden Fall vor Studienantritt, welche Fachprüfungs- und Studienordnung in welcher Fassung für Sie gilt.
Die Fachprüfungs- und Studienordnungen enthalten wichtige Regelungen, unter anderem
- zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Zulassung zum Studium erfüllen müssen,
- zur Regelstudienzeit, Studienverlauf und den erforderlichen ECTS für einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs,
- zu Prüfungsfristen und der Studienfortschrittskontrolle – also wie viele Credits Sie bis zum Ende eines bestimmten Semesters erbracht haben müssen,
- und zu weiteren Voraussetzungen und Bestimmungen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums beachtet werden müssen.
Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Landschaftsarchitektur (FPSO 2023)
Lesbare Fassung vom 10. August 2023 (inkl. Satzung zur Eignung, ab Sommersemester 2024)
English Version of the Academic and Examination Regulations for the Master’s Degree Program Landscape Architecture here.
Aktueller Modulkatalog zu Fachprüfungs- und Studienordnung 2023
Informieren Sie sich über vorgesehene Module ihrer Prüfungsordnung. Bereits abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird! Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden
Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Landschaftsarchitektur (FPSO 2018)
Lesbare Fassung vom 22. Oktober 2018 (inkl. Satzung zur Eignung, ab Wintersemester 2018/19)
English Version of the Academic and Examination Regulations for the Master’s Degree Program Landscape Architecture here.
Aktueller Modulkatalog zu Fachprüfungs- und Studienordnung 2018
Informieren Sie sich über vorgesehene Module ihrer Prüfungsordnung. Bereits abgelegte Module können nicht erneut belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung eines Moduls mit anderem Thema oder Untertitel angeboten wird! Im Fall einer wiederholten Belegung von bereits absolvierten Modulen, können keine Credits angerechnet werden
Die aktuelle Fassung (sowie alle vorherigen) finden Sie auf der Webseite der TUM "Satzungen und Ordnung". Um die aktuelle Satzung zu finden, filtern Sie bitte bei "Art der Satzung" nach "allgemeine Prüfungs- und Studienordnung", bei "Fassung" nach "Lesbare Fassung" und sortieren Sie dies nach Datum.Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO)
Bitte Beachten
Verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen der TU München. Diese finden Sie hier.
Die hier aufgeführten Versionen der jeweiligen Satzungen stellen den aktuellen Stand dar. Für bereits immatrikulierte Studierenden gelten je nach Studienbeginn ggf. ältere Versionen, die Sie bitte ebenfalls den amtlichen Bekanntmachungen entnehmen.