R. Kopp, Wintersemester 2013/14


Die Sichtprüfung ist ein Verfahren aus der Zerstörungsfreien Prüfung, das der Qualitätskontrolle dient. Grundlegend wird bei dieser Prüfung der allgemeine Zustand von Struktur und Komponenten des Prüfkörpers beurteilt. Zudem untersucht der Prüfer die Oberflächen auf spezifische Merkmale und eventuelle Inhomogenität. [1]

Definition des Verfahrens

Nach der zugehörigen Norm wird die Sichtprüfung definiert als ein "Prüfverfahren auf der Basis elektromagnetischer Strahlung im optischen Bereich". Zum Großteil basiert das Verfahren auf der Europäischen Norm DIN EN 13018. [2]

Entwicklungen im Bereich der Sichtprüfung

In den meisten Fällen wird die Sichtprüfung in Verbindungen mit weiteren Prüfverfahren eingesetzt, da die Ergebnisse immer eine subjektive Meinung des Prüfers widerspiegeln. So ist die Qualität der Aussagen abhängig von dessem Wissen, vorhandener Erfahrung und seinem Urteilsvermögen. Insgesamt erzielt die Sichtprüfung bei fachgerechter Anwendung dennoch eine zuverlässige Aussage, was auf Verbesserungen in den Bereichen Regelwerke, Ausbildung des Prüfpersonals und der Gerätetechnik innerhalb der vergangenen Jahre zurückzuführen ist. [1]

Struktur der Sichtprüfung

Generell wird zwischen der direkten und der indirekten Sichtprüfung unterschieden:

Direkte Sichtprüfung

Diese Form der Sichtprüfung liegt vor, wenn der Strahlengang zwischen dem Auge des Prüfers und dem Prüfkörper nicht unterbrochen ist. Abhängig von der Einsehbarkeit der Prüffläche, kann die direkte Prüfung mit oder ohne Hilfsmittel erfolgen. Die Anforderungen an die Zugänglichkeit, bedingt durch die Einsehbarkeit, den Einsatz von Hilfsmitteln und die Beleuchtung, regelt die DIN EN 13018. [3]

Indirekte Sichtprüfung

Bei unzureichender Einsehbarkeit der Prüffläche, sprich einem unterbrochenem Strahlengang zwischen dem Auge des Prüfers und der Prüffläche, erfolgt die indirekte Sichtprüfung. Hilfsmittel, wie Foto- und Videotechnik, werden eingesetzt. [3]

Normierungen des Prüfverfahrens

Verfahrensbezogene Normen

Die Anwendung des Prüfverfahrens, sowie die entsprechende Mindestanforderungen daran, regeln in der EU drei verschiedenen Normen. In der DIN EN 1330-10 wird die Terminologie, die im Zusammenhang mit diesem zerstörungsfreien Prüfverfahren steht, erläutert. Sämtliche Grundlagen definiert die DIN EN 13018, die wichtigste verfahrensbezogene Norm in der Sichtprüfung. Die DIN EN 13927 stellt Anforderungen an eingesetzte Prüfgeräte.

Begriffe der Sichtprüfung

In der Norm DIN EN 1330 findet man grundsätzlich Definitionen zur Terminologie aus dem Bereich der Zerstörungsfreien Prüfung. Teil 10 dieser Norm befasst sich, neben allgemeinen Begriffserläuterungen, beispielsweise aus dem Kontext Physik oder Meteorologie, im speziellen mit Fachausdrücken aus der Sichtprüfung. Alle Definitionen sind in der Norm in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch verfasst. [2]

Allgemeine Grundlagen der Sichtprüfung

Aufgrund einer Vielzahl verschiedener Anwendungsbereiche, kann die DIN EN 13018 keine konkreten Angaben zur Durchführung der Prüfung machen. Der Nutzer muss sie eher als eine allgemeine Hilfestellung auffassen, um Prüfberichte und Anweisungen auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen zu können. So definiert die Norm folgende Bereiche (vgl. [3]):

  • Anwendungsbereiche der direkten/indirekten Sichtprüfung, auch im Zusammenhang mit anderen Prüfmethoden
  • Begrifflichkeiten/ Normative Verweisungen
  • Regelung der Unterlagen zur Vorbereitung wie beispielsweise Prüfanweisung, Verfahrensbeschreibungen, Mindestanforderungen an die Anwendbarkeit in Bezug auf Prüfgegenstand, Umfang Technik, Anfertigung eines Testkörpers
  • Prüfungsvoraussetzungen direkter und indirekter Sichtprüfungen
  • Anforderungen an das Personal

Sichtprüfung Geräte

Anforderungen an Prüfgeräte regelt die DIN EN 13927. Allerdings darin werden keine Angaben zur Durchführung und deren Anwendung oder Toleranzen gemacht. [4] Daneben bestimmt die Norm generelle Funktionskontrollen hinsichtlich der Prüffunktion von Geräten und legt deren Häufigkeit fest. [5]

Anforderungen an den Prüfer

Generell regelt die DIN EN 473 die Ausbildungsanforderungen und die nötigen Zertifizierungsnachweise für das Prüfpersonal von Prüfverfahren. Beim Prüfverfahren Sichtprüfung sind die direkte Sichtprüfungen mit Hilfsmitteln sowie die Prüfung in Verbindung mit anderen ZfP-Anwendungsverfahren ausgenommen. Es ist hierbei jedoch ausreichend, wenn der Prüfer nach den Anforderungen aus der DIN EN 1301 qualifiziert ist.[1]

Objektbezogene Normen

Vollständige Normierungen für Sichtprüfungen von individuellen Objekten sind derzeit für die Guss- und Schweißnahtprüfung vorhanden. Die Gussprüfung wird in der DIN EN 1370, sowie der DIN EN 12454 geregelt. Sichtprüfungen im Bereich der Schweißnahttechnik regeln die Normen DIN EN 12062, DIN EN 979, DIN EN ISO 5817 sowie DIN EN ISO 6520-1. In der Praxis führt man beispielsweise Sichtprüfungen an durch Spannungskorrosion geschädigten Gussoberflächen nach entsprechenden Normen durch. [4]

Literatur

  1. Welch, H.; Wessels, J.: Zum Stand der Sichtprüfung im Rahmen der Herstellung und der wiederkehrenden Prüfung von Komponenten. www.ndt.de, 2009.
  2. DIN EN 1330-10: Zerstörungsfreie Prüfung, Terminologie, Teil 10: Begriffe der Sichtprüfung. Fassung 2003.
  3. DIN EN 13018: Zerstörungsfreie Prüfung, Sichtprüfung, Allgemeine Grundlagen. Fassung 2003.
  4. Normen für die Sichtprüfung. www.dgzfp.de, 2011.
  5. DIN EN 13927: Zerstörungsfreie Prüfung, Sichtprüfung, Geräte. Fassung 2003.