Am Campus Weihenstephan stehen nur eine eingeschränkte Zahl an Parkplätzen zur Verfügung. Diese sind der Nutzung durch die Mitarbeiter:innen, Studierenden, Dienstleister und Besucher vorbehalten.

Bitte nutzen Sie, wenn irgend möglich die hervorragende Anbindung durch den ÖPNV.

Zum Abstellen von KFZ dürfen NUR die ausgewiesenen Parkplätze genutzt werden, wie in der Hausordnung

 der TUM (§3 Abs.12) beschrieben.

Die Nutzung der Parkplätze ist auf Personenkraftwagen beschränkt. (Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen 1048-10 - siehe Abbildung rechts)

Eine dauerhafte Belegung von Parkplätzen ist nicht gestattet.

Hinweis:
Auf den Parkplätzen P35, P36, P73 und P73a sind regelmäßig auch bei hohem Bedarf noch Plätze zu finden. Die Gehzeiten zu den Gebäuden auf dem Campus sind nur unwesentlich länger.

Steht Ihr Auto nicht mehr dort, wo es Sie es abgestellt haben, können Sie den neuen Standort unter der oben angegebenen Nummer oder bei der örtlichen Polizeidienststelle in Erfahrung bringen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gebäudemanagement Campus Weihenstephan

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