LRZ-Dienste im Antrag auf ein LRZ-Projekt
Den Antrag auf ein neues LRZ-Projekt (Formular: Vergabe von Kennungen über Master-User:innen) kann nur die jeweilige Einrichtungsleitung (Institutsvorstand oder Lehrstuhlinhaber:in) stellen, da sie über die Finanzmittel seiner Einrichtung entscheidet. Sie bestimmt initial, welche LRZ-Dienste mit dem Projekt genutzt werden sollen.
Die Master-User:innen, die von der Einrichtungsleitung für diese Aufgabe benannt sind, dürfen später Kontingente für die weitere Dienste beim LRZ beantragen. Erst mit dem Kontingent für einen konkreten Dienst können die Master-User:innen Kennungen und Berechtigungen für LRZ-Dienste an die Personen der Einrichtung vergeben.
Ob und welche Kosten für die Nutzung eines LRZ-Dienstes entstehen, ist im Dienstleistungskatalog des LRZ geregelt. Dies müssen sowohl Einrichtungsleitung als auch Master-User:innen beachten.
Aus Sicht der Projektantrag-Stellenden ist folgende Unterscheidung wichtig:
- LRZ-Dienste, für die Kennungen benötigt werden, deren Berechtigungen von Master-User:innen verwaltet werden (in der folgenden Tabelle in der ersten Spalte).
- LRZ-Dienste, für die nicht durch Master-User:innen die Berechtigungen vergeben werden, sondern durch eine direkte IDM-Kopplung festgelegt (betrifft TUM, LMU und die Hochschulen München, Weihenstephan-Triesdorf, Landshut und Ansbach), in der ersten Spalte gekenneichnet mit (↔).
- LRZ-Dienste, die keine LRZ-Kennungen voraussetzen, so dass die Master-User:innen nicht involviert sind (zweite Spalte).
In der Regel ist nur für Dienste, die unter Punkt 1 fallen, ein LRZ-Projekt nötig.
Service-Klasse |
| 2. Dienste der Service-Klasse, die keine Kennungen voraussetzen oder für die die Master-User:innen nicht direkt Berechtigungen verwalten |
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E-Mail und Groupware |
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High Performance Computing |
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Managed Server |
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Desktop und mobile Clients |
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Netz |
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Speicherlösungen |
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Webhosting und Webservice |
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Virtuelle Realität und Visualisierung |
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Unterstützende Dienste |
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