Barrierefreiheitserklärung zur Anwendung Zoom

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Technische Universität München ist bemüht, ihre Website und die mobile Anwendung von Zoom im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website und mobile Anwendung von Zoom, die von der Technischen Universität München bereitgestellt wird.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website und mobile Anwendung von Zoom sind mit den Bestimmungen der BITV 2.0 größtenteils vereinbar. Zoom hält sich bei Design und Entwicklung aller Funktionen an die Empfehlungen der WCAG 2.1 AA, um sicherzustellen, dass Aspekte der Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt werden.

Beispiele für die Umsetzung der Barrierefreiheit in Zoom

  • Unterstützung für Hörgeschädigte: Zoom unterstützt Untertitel für Hörgeschädigte in Live-Meetings und Webinaren.

  • Barrierefreiheit von Cloud-Aufzeichnungen: Cloud-Aufzeichnungen sind über Screenreader und Tastatur zugänglich und unterstützen Untertitel.

  • Tastaturzugänglichkeit: Zoom gewährleistet barrierefreien Zugang über die Tastatur, was für Benutzer mit Mobilitätsbehinderungen entscheidend ist.

  • Sehbehinderte Benutzer: Zoom ist für Benutzer mit Sehbehinderungen zugänglich und unterstützt gängige Screenreader sowie Anpassungen für verbesserten Farbkontrast.

  • Gebärdensprachdolmetscher: Gebärdensprachdolmetscher können an Zoom-Meetings teilnehmen, und die Pinning-Funktion ermöglicht es, ihre Videominiaturansicht festzuhalten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bei der Nutzung von Zoom besteht eine Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften, da derzeit keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache angeboten werden, was eine Teilanforderung der BITV 2.0 ist. Es gibt jedoch keine unverhältnismäßige Belastung in diesem Zusammenhang, und keine Inhalte, die außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.12.2024 erstellt und basiert auf den von Zoom bereitgestellten Informationen zur Barrierefreiheit.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können der Technischen Universität München unter zoom@tum.de mitgeteilt werden.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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