Vom 14.6. bis 14.7. finden in München Spielbegegnungen im Rahmen der Fußball-EM statt. Im Zeitraum 3 Stunden vor bis 4 Stunden nach Spielbeginn gelten Flugbeschränkungsgebiete ED-R EM München 1-3 sowie eine Radio and Transponder Mandatory Zone für UAV. Quelle: nfl-2024-1-3117.pdf (Seite 49-53)
Spieltermine München
Die tatsächlichen Aktivierungszeiten werden von der Deutschen Flugsicherung ca. 48 Stunden vor Aktivierung per NOTAM bekanntgemacht.
Vom 17.02. 6:00 Uhr bis 19.2.23 18:00 Uhr bestehen wegen der 59. Münchner Sicherheitskonferenz in München Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R München und die RMZ/TMZ München).
Weitere Infos: https://www.dfs.de/homepage/de/medien/ifr-vfr-informationen/vfr-informationen/flugbeschraenkungen-59-muenchner-sicherheitskonferenz/
Das zuständige Bay. Staatsministerium Wohnen, Bau und Verkehr hat die TUM informiert, dass das Behördenprivileg zum Betrieb von Drohnen mit weniger als 25 kg MTOW sehr eng auslegt werden soll und nicht explizit aufgeführte Behörden (wie Universitäten/Forschungsbereich) die erforderlichen Betriebsgenehmigungen regulär einholen müssen. Der Bund prüft aktuell eine Anpassung von §21k LuftVO. Inwieweit neben den BOS zukünftig auch wieder Forschungseinrichtungen einbezogen werden, ist unklar.
Die Webseite go.tum.de/uav ist aktualisiert: Die Antragsprozesse für die Start-/Lande-/Überflugerlaubnis (extern/intern) und für die Freistellung vom Kompetenznachweis (intern) sind überarbeitet und an das aktuelle Recht angepasst. In den Checklisten (extern/intern) spiegeln sich die aktuellen Erfordernisse für den Betrieb von UAV an der TUM wieder.
Der UAV DACH-Verband - die TUM ist hier Mitglied - berichtet regelmäßig über das laufende Gesetzgebungsverfahren. Eindrücke aus diesen Veranstaltungen werden im TUM Rocket.Chat diskutiert (nur für TUM-Mitglieder zugänglich):
Zum Jahreswechsel 2020/2021 greifen die neuen EU-weiten Regelungen zum Betrieb von UAV/UAS. Der Übergang vom nationalen zum europäischen Drohnenrecht sieht eine veränderte Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten vor, eine neue Kategorisierung von Drohnenklassen sowie veränderte Prozesse bei Registrierung/Genehmigungen/Allgemeinverfügung. Dies wird sich auch auf den Betrieb von UAVs im Behördeneinsatz auswirken. Derzeit gehen wir davon aus, dass der Betrieb von UAVs an der TUM wie gewohnt weiter gehen kann. Drohnenpiloten sind dennoch aufgefordert, sich mit der Neuregelung auf europäischer Ebene vertraut zu machen.
Achtung, während des Oktoberfests vom 21.9. bis 6.10. gilt in einem Radius von drei nautischen Meilen (ca. 5,6 km) um das Sendlinger Tor herum ein Flugbeschränkungsgebiet ED-R München. Dies betrifft UAVs, es gilt ein Aufstiegsverbot. Nach Rücksprache mit der Polizei wird hier rigoros durchgegriffen und bei Nichtbeachtung das Fluggerät konfisziert und Anzeige erstattet. Weiterhin gilt neun nautische Meilen um das Sendlinger Tor herum (gestrichelte Linie, da liegt das Forschungszentrum Garching drin) ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht RMZ. Dies betrifft allerdings nicht den Aufstieg von UAVs. Somit können UAV-Flüge am Forschungszentrum Garching wie gewohnt stattfinden. |
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Eine interessante Broschüre zum Einsatz von UAV hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegeben: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/drohnen-unbemanntes-fliegen.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Am Montag, den 22.10.2018, bittet die Polizeiinspektion Oberschleißheim darum, dass im Zeitraum 11-17 Uhr keine UAV-Aufstiege am Campus Garching erfolgen.
Achtung, während des Oktoberfests vom 22.9. bis 7.10. gilt in einem Radius von drei nautischen Meilen (ca. 5,6 km) um das Sendlinger Tor herum ein Flugbeschränkungsgebiet ED-R München. Dies betrifft UAVs, es gilt ein Aufstiegsverbot. Nach Rücksprache mit der Polizei wird hier rigoros durchgegriffen und bei Nichtbeachtung das Fluggerät konfisziert und Anzeige erstattet. Weiterhin gilt neun nautische Meilen um das Sendlinger Tor herum (gestrichelte Linie, da liegt das Forschungszentrum Garching drin) ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht RMZ. Dies betrifft allerdings nicht den Aufstieg von UAVs. Somit können UAV-Flüge am Forschungszentrum Garching wie gewohnt stattfinden. |
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