1.Was versteht man unter einem „Freemover“ Auslandsaufenthalt?

Darunter versteht man einen selbst organisierten Aufenthalt an einer Universität im Ausland unabhängig von organisierten Programmen wie Erasmus+ oder TUMexchange.


2. Was sind Vorteile eines „Freemover“ Auslandsaufenthaltes?

  • Der Aufenthalt kann individuell und flexibel, also unabhängig von Programmvorgaben, geplant und gestaltet werden.
  • Universitäten können unabhängig von Partneruniversitäten, die das Department Educational Sciences der TUM anbietet, ausgewählt werden. Dies ist insbesondere interessant, wenn beispielsweise im Rahmen von Erasmus+ oder TUMexchange das Wunschland oder die Wunschuniversität nicht verfügbar sind oder nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.
  • Als Freemover kann man die Dauer des Aufenthaltes, Stadt, Land oder Anzahl an Kursen und ECTS (Anerkennungsmöglichkeiten müssen mit Heimatfakultät geklärt werden!) - in Absprache mit der Universität im Ausland, flexibel auswählen.


3. Was sind die Nachteile eines Freemover“ Auslandsaufenthaltes?

  • Der Aufenthalt muss komplett selbstständig organisiert werden (inkl. Bewerbung an einer ausländischen Universität, Planung, Kurswahl, etc.).
  • Studiengebühren an der Zieluniversität werden nicht übernommen, dies ist gerade bei TUMexchange ein attraktiver Punkt.
  • Es steht kein monatliches Stipendium wie bei Erasmus+ zur Verfügung (man kann sich natürlich über andere Stipendienoptionen eigenständig informieren).


4. Muss ich als Freemover Studiengebühren bezahlen?

  • Ja, in der Regel fallen an ausländischen Universitäten Studiengebühren an. Die Höhe der Studiengebühren variieren dabei von Land zu Land.


5. Welche Sprachkenntnisse benötige ich als Freemover und benötige ich einen Nachweis dafür?

  • Dies ist abhängig von Ihrer gewählten Zieluniversität. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Sprachkenntnisse und Sprachnachweise auf den Webseiten der Universität oder im International Office Ihrer Wunschuniversität.
  • Häufig sollte das Sprachniveau jedoch mind. B1 oder B2 der Unterrichtssprache betragen.
  • Vorbereitende Sprachkurse für einen Auslandsaufenthalt können kostenlos am TUM Sprachenzentrum besucht werden.


6. Was sind Voraussetzungen, damit ich mir meinen Aufenthalt als Freemover für mein Studium an der TUM anrechnen kann?

  • Anerkennungen von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind im entsprechenden Fachbereich bei einer Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen und erworbenen Komeptenzen grundsätzlich möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Auslandskoordinatorin Ihrer Fakultät.
  • Für die Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten an der TUM wird das offizielle Transcript of Records sowie eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt. Die Aufenthaltsbescheinigung muss den zeitlichen Rahmen des Aufenthaltes, den Namen und das Land der besuchten Einrichtung sowie eine Unterschrift der verantwortlichen Person, Funktion der verantwortlichen Person und Stempel der Einrichtung enthalten. Dazu muss ein Formular „Formular Outgoing - Anmeldung sonstige Mobilitäten (free mover und andere Programme)“ auf MoveOn ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des TUM Global & Alumni Office.


7. Erfolgt die Eintragung meines Freemover Auslandsaufenthaltes automatisch in mein Diploma Supplement an der TUM?

Nein, selbst organisierte Aufenthalte (z.B. Freemover, Summer Schools,…) müssen selbstständig in MoveOn registriert werden und anschließend beim Auslandsbeauftragten der Fakultät eingereicht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des TUM Global & Alumni Office.


8. Gibt es Fristen die ich als Freemover einhalten muss?

Für die Einspielung der erbrachten Leistungen in das Diploma Supplement gilt folgende Frist:

  • Die Einspielung der Daten in TUMonline erfolgt aktuell viermal pro Jahr: im März, Juni, September und Dezember auf Basis der Daten des Vormonats.
  • Bitte beantragen Sie die Eintragung Ihres Freemover Auslandsaufenthaltes so bald wie möglich nach Beendigung Ihres Aufenthaltes, um Verzögerungen im Studienabschluss zu vermeiden.
  • Fristen zur Bewerbung, Einschreibung oder Kurswahl Ihrer Wunschuniversität erfahren Sie meist auf den Seiten des International Office der Zieluniversität.


9. Muss ich ein Urlaubssemester während meines Auslandsaufenthaltes beantragen?

  • Nein, ein Urlaubssemester ist keine Voraussetzung für ein Auslandssemester. Die Beantragung eines Urlaubssemesters während eines Auslandsaufenthaltes ist jedoch möglich. Die Entscheidung dafür liegt bei Ihnen.
  • Achtung: Urlaubssemester zählen grundsätzlich nicht als Fachsemester. Wenn Sie jedoch an einer anderen Hochschule oder durch Praktika Leistungen in einem Umfang von mehr als 22 ECTS erbracht haben und sich diese an der TUM anerkennen lassen möchten, erfolgt eine Höherstufung des Fachsemesters.

Nähere Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Website der TUM sowie unter Beurlaubung.


10. Muss ich Semestergebühren an der TUM bezahlen, obwohl ich im Ausland bin?

Ja, die Beiträge für das Studentenwerk sowie den Solidarbeitrag im Semesterticket müssen trotz Auslandssemester weiterbezahlt werden. Der Semesterbeitrag muss auch während einer Beurlaubung gezahlt werden.


11. Wie kann ich mich auf ein Auslandsemester als Freemover vorbereiten und in Kontakt mit anderen Studierenden kommen?

  • Kurse am TUM Sprachenzentrum besuchen
  • Teilnahme an Buddy oder Tandem Programmen
  • Teilnahme an Interkulturellen Seminaren
  • Webseiten mit Informationen und Angeboten der Wunschuniversität nutzen


12. Wo kann ich Informationen zu Ländern und Studiengängen an ausländischen Hochschulen finden?

Hilfreiche Informationen, Tipps zum Studium im Ausland sowie Länderinformationen und eine Übersicht über Stipendien finden Sie auf den Seiten des DAAD sowie beispielsweise auf der Seite Studieren-weltweit.


15. Gibt es Unterstützungsangebote die mir bei meinem Freemover Aufenthalt helfen können?

  • Ein wichtiger Ansprechpartner für Fragen ist die Ansprechpartnerin für Internationales am Department Educational Sciences sowie das International Office Ihrer Zieluniversität.
  • Für eine Bewerbung an einer ausländischen Universität als Freemover werden in der Regel ähnliche Dokumente wie bei einer Bewerbung für Erasmus+ oder TUMexchange benötigt wie Lebenslauf, Motivationsschreiben, Transcript of Records, Sprachnachweise und ggf. Empfehlungsschreiben. Genauere Informationen zu Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den Webseiten der entsprechenden Zieluniversitäten.
  • Es gibt zudem zahlreiche Institutionen oder Vermittlungsagenturen, die bei der Planung und Bewerbung an einer Universität im Ausland behilflich sind oder weitere Informationen bieten.

Hilfreiche Informationen finden Sie beispielsweise auf folgenden Webseiten:

    • IEC (International Education for Global Minds)

kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes an ausgewählten Universitäten weltweit. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des IEC.

    • Institut Ranke-Heinemann

kostenlose Unterstützung bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes in Australien, Neuseeland oder Kanada. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Instituts.

    • GOstralia!-GOzealand!

kostenlose Unterstützung und Beratung bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes in Australien oder Neuseeland. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite von GOstralia!-GOzealand!

    • College Contact

kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Planung eines Auslandsemesters an ausgewählten Universitäten weltweit. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website von College Contact.


16. Wie kann ich mir ein Auslandsstudium als Freemover finanzieren?

  • Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten und Stipendien zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes. Eine Auflistung und weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf der Website des TUM Global & Alumni Office unter Auslandsstipendien sowie auf der Website des DAAD unter Stipendien & Finanzierung sowie in der Stipendiendatenbank.

Einige Beispiele für Finanzierungsmöglichkeiten eines Freemover Auslandsaufenthaltes sind:







  • Keine Stichwörter