Der SPOSS ist ein Verbandsschein des Deutschen Seglerverbands, der seine Mitgliedsvereine ermächtigt hat, die Prüfungen für diesen Schein anzunehmen. Da in den Prüfungsvorschriften keine detaillierten Angaben über die Zusammensetzung der Prüfungskommission enthalten sind, bittet und beauftragt die USC/Abteilung Segeln das Segelzentrum, diese Prüfung im Rahmen der Bootsführerprüfung abzuhalten.


Die mit dem USC/Abteilung Segeln ausgearbeiteten Vereinbarungen lauten wie folgt: 


  • Der USC/Abteilung Segeln erhebt weder von der ZHS noch von den SPOSS-Prüflingen eine separate Gebühr.
  • Die Segelschule erhebt ihrerseits keine gesonderte Prüfungsgebühr, wenn der Segelschüler zeitgleich die Bootsführerprüfung ablegt. Fertige Bootsführer, die den SPOSS nachträglich erwerben wollen, zahlen an den ZHS die Gebühr für die Bootsführerprüfung.
  • Die Theorie-Prüfung für den SPOSS besteht aus der Theorieprüfung der Segelschule für den Bootsführerschein sowie einer 30-minütigen Zusatzprüfung.
  • Die Inhalte für diese Zusatzprüfung können die Teilnehmer durch ein Skript erlernen, das die Kursleiter für 4,- € verkaufen. Dafür gibt es eine eigene Kasse. Wenn die Skripten zur Neige gehen, bitte rechtzeitig Thomas Brunner informieren
  • Die Praxisprüfung entspricht der der Bootsführerprüfung.
  • Die Prüflinge müssen ein Antragsformular/Datenblatt mitbringen, welches im Downloadcenter der Homepage des Zentralen Hochschulsports zu finden ist. 
  • Nach der bestandenen SPOSS-Prüfung füllt der Prüfer das Datenblatt des USC/Abteilung Segeln aus. Ggfs. muss der Prüfling dieses noch vervollständigen.
  • Der Prüfer wirft das Datenblatt in den Briefkasten des USC/Abteilung Segeln.
  • Die Ausstellung der Führerscheine erfolgt durch den USC/Abteilung Segeln.
  • Als Ansprechpartner fungiert der jeweilige Schriftführer des USC/Abteilung Segeln, an den die Segelschule Bootsführer verweisen kann, die Fragen zu ihrem Führerschein haben.
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