engl.: handling

Unter der Funktion Handhaben versteht man "das Schaffen, definierte Verändern oder vorübergehende Aufrechterhalten einer vorgegebenen räumlichen Anordnung von geometrisch bestimmten Körpern" [VDI-2860]. Teilfunktionen des Handhabens stellen dabei das Speichern, Bewegen (z.B. Be- und Entladen), Sichern, Kontrollieren und Verändern von Gütern dar. Die Teilfunktionen werden weiter in Elementarfunktionen untergliedert, die kleinste, sinnvoll nicht weiter unterteilbare Funktionen darstellen.

Das Handhaben kann als eine Funktion sowohl der Fertigung als auch des Materialflusses betrachtet werden. Klassische Handhabungsfunktionen in der Fertigung sind dabei z. B. Werkstückschwenken durch einen Roboter an einer Bearbeitungsmaschine oder das Spannen eines Teiles auf einer Bearbeitungsmaschine. Eine mögliche Handhabungsfunktion im Materialfluss ist z. B. das Palettieren. Unter Palettieren wird dabei die Stapelung von Stückgütern zu einem Stückgutstapel verstanden, wobei der Stückgutstapel aus einer oder mehreren Lagen besteht und die einzelnen Lagen aus einem Stückgut bzw. Stückgütern gebildet sind, die jeweils einem vorgegebenen Muster entsprechen. Für die Funktionen Transportieren und Lagern sind im Allgemeinen nur Positionsbedingungen (z.B. Lagerort; Anfangs- und Endpunkt einer Transportbewegung) vorgegeben. Im Unterschied hierzu ist beim Handhaben zusätzlich immer die Orientierung der zu handhabenden Güter vorgegeben. Dieser Umstand grenzt die Funktion des Handhabens von den anderen beiden Funktionen ab.

Quelle

[1] VDI : VDI Richtlinie 2860, Montage- und Handhabungstechnik, 1982.

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