Blog-Eintrag vom Juli, 2018

Gesichtserkennung

Gesichtserkennung

(Foto: Getty Images)


"Das Gesicht als neuer Personalausweis? Sogar Microsoft sieht die Menschenrechte in Gefahr. Ausgerechnet ein Tech-Unternehmen warnt vor dem technischen Fortschritt. Der Staat müsse eingreifen, um Privatsphäre und Meinungsfreiheit zu schützen."

www.sueddeutsche.de (Autor: Bernd Graff)

Accessibility


EU Directive on Web Accessibility for Public Sector Websites:
Betrifft nicht nur "Web", sondern auch "CM", wie Studierendenportale oder Apps - und bis hin zu den generierten PDFs.

  • Alle neuen Dateiformate (PDF, u.a.) aus Büroanwendungen müssen ab dem 23.09.2018 barrierefrei sein. Ältere Dateien müssen bis dahin ebenfalls barrierefrei sein, wenn sie für für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden (z.B. Prüfungsordnungen!).
  • Webseiten, die ab dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, müssen bis zum 23.12.2018 auf Stufe AA konform zu WCAG 2.0 sein; ältere Webseiten erst zum 23.09.2020.
  • Intranets/Extranets müssen bis zum 23.09.2019 barrierefrei sein.
  • Mobile Anwendungen müssen bis zum 23.06.2021 barrierefrei sein.

Die oben verlinkte Accessibility Checkliste liefert gute Anhaltspunkte, wie einfach "Design" Benutzbarkeit kaputt machen kann (siehe TUMonline) (Zwinkern)

Einfache Schritte zur Umsetzung finden sich im Blog des Web-Teams des RRZE der FAU Erlangen-Nürnberg.