Der Wahlausschuss ist für die Organisation der Hochschulwahlen zuständig.


Die Regelungen zum Wahlausschuss sind in §5 der Hochschulwahlsatzung festgelegt, wie auch alle weiteren Regelungen zur Wahl.

Mitglieder

Dem Wahlausschuss gehören an:

  • zwei hauptberufliche Hochschullehrer*innen (d.h. Professor*innen)
  • ein Mitglied der wissenschaftlichen oder künsterischen Mitarbeiter*innen
  • ein Mitglied des wissenschafts- und kunststützenden Personals
  • ein*e studentische Vertreter*in

Grundsätzlich ist es möglich, dass dem Ausschuss mehr Mitglieder angehören, solange das Verhältnis gleich bleibt. Es werden Ersatzvertreter*innen für alle Gruppen benannt. Gewählt werden die Mitglieder durch die EULe, bestimmt wird die studentische Vertretung und Ersatzvertretung durch den Studentischen Konvent.

Aufgaben

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